Infoseite
Änderungshistorie / Gesamtliste / Listenversionen

Im Referenzlistenüberblick ist die Änderungshistorie einer Referenzliste ersichtlich. Für jede Version der Referenzliste ist der Gültigkeitszeitraum angegeben, sowie eine Beschreibung der Änderungen gegenüber der vorangegangenen Version der Liste. Von der Überblicksseite kann zu den einzelnen Listenversionen weiternavigiert werden, sowie zur Gesamtliste. Die Gesamtliste enthält alle Einträge, sowohl die aktuell gültigen, als auch diejenigen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit gültig waren. In der Gesamtliste ist für jeden einzelnen Eintrag der Gültigkeitszeitraum angegeben.
Für die Initialisierung oder Aktualisierung lokaler Referenzlistendaten externer Applikationen wird die Verwendung der Gesamtlisten empfohlen.

Gültigkeitszeitraum

Die Bedeutung des für die einzelnen Versionen von Referenzlisten definierten Gültigkeitszeitraums erschließt sich nur in Zusammenhang mit dem Bezugsdatum oder Bezugszeitraum von in Meldungen übermittelten Daten.
Dies sei an einem Beispiel illustriert: Die Gültigkeit jener Version der Länder-Liste, die den Eintrag „Serbien und Montenegro“ enthält, endet mit Juni 2006 (dem Datum der Unabhängigkeitserklärung). Dies ist auch der Gültigkeitsbeginn der nachfolgenden Version der Liste, die stattdessen die beiden Einträge „Serbien“ und „Montenegro“ enthält. Liegt das Bezugsdatum einer Landes-Angabe vor Juni 2006, ist somit der Eintrag „Serbien und Montenegro“ zulässig, liegt das Bezugsdatum hingegen nach dem Juni 2006, so sind stattdessen die Einträge „Serbien“ und „Montenegro“ zulässig. Handelt es sich beispielsweise um die Angabe des Landes, aus dem eine Verbringung von Abfällen erfolgt („Versandstaat“), so definiert das Datum der Verbringung das Bezugsdatum: Für Verbringungen vor Juni 2006 sollte „Serbien und Montenegro“ auswählbar sein, für jene nach Juni 2006 einer der beiden Einträge „Serbien“ oder „Montenegro“. Bitte zu beachten, dass das Datum der Einbringung bzw. Übermittlung einer Meldung in Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Referenzlisteneinträgen irrelevant ist. Bezieht sich – als hypothetisches Beispiel - eine im Jahr 2012 übermittelte Meldung auf eine Verbringung aus dem Jänner 2006, so ist trotzdem der Eintrag „Serbien und Montenegro“ der zulässige, obwohl es dieses Staatsgebilde zum Zeitpunkt der Meldung schon seit 6 Jahren nicht mehr gibt.
Ein fehlendes (leeres) Gültigkeitsbeginndatum bedeutet die Gültigkeit einer Listenversion (bzw. derer Einträge) für jedes vergangene Datum, ein fehlendes (leeres) Gültigkeitsenddatum bedeutet, dass es aktuell für die künftige Gültigkeit noch keine Einschränkung gibt.