Hier können sie befugte Abfallsammler und -behandler abfragen. In der öffentlichen Abfrage scheinen Abfallsammler und -behandler auf, wenn
Hinweis: Personen, die gemäß § 24a Abs. 2 AWG 2002 keiner Erlaubnis bedürfen, können mit der Suche nach Abfallsammlern bzw. -behandlern nicht gefunden werden.