Der offizielle Name der registrierten Person, insb. der genaue Wortlaut aus Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister. Der offizielle Wortlaut der Bezeichnung des registrierten Rechtsträgers. Wenn es sich um eine in das Firmenbuch eingetragene Rechtsperson (juristische Person oder Einzelunternehmer) handelt, muss hier der Name aus dem Firmenbuch angegeben werden. Gleiches gilt für den Namen eines Vereins laut Vereinsregister sowie für den Namen eines allfällig im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eingetragenen Rechtsträgers.