
Die Aarhus-Konvention ermöglicht der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen über den Zustand der Umwelt. Auf dieser Seite werden Kundmachungen gemäß § 40a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) veröffentlicht. Allgemeine Informationen zur Aarhus-Konvention finden Sie hier.
Für BehördenmitarbeiterInnen:
Für eine Kundmachung auf dem EDM-Portal können Sie das Formular (DOCX) ausfüllen und über das Hochladen in der ZAReg-Bescheidverwaltung (Inhaltstyp: Aarhus-Kurzinfo zur Veröffentlichung) an das IPPC/Aarhus-Team im EBB übermitteln.
Hilfestellungen:
- Formular zum Ausfüllen (DOCX)
- Merkblatt (PDF)
- Anleitung: Hochladen einer Aarhus Projektbeschreibung V 1.1 (PDF)
- Anleitung: Erfassen eines Standorts im EDM (01/2023, PDF)
- Anleitung: Erfassen einer Anlage am Standort im EDM (02/2023, PDF)
- Anleitung: Kein Registrierter im EDM vorhanden: Übermittlung einer Aarhus Projektbeschreibung via EBB (PDF)