Die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (kurz MCP-RL) in die Luft gilt für Feuerungsanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

Eine „Feuerungsanlage“ ist definiert als eine technische Einrichtung, in der Brennstoffe im Hinblick auf die Nutzung der dabei erzeugten Wärme oxidiert werden.

Aufgrund der MCP-RL ist ein öffentlich zugängliches Register mit Informationen über die einzelnen mittelgroßen Feuerungsanlagen zu führen.

Neue Anlagen sind zum Zeitpunkt der Genehmigung oder – wenn keine Genehmigung vorgesehen ist – zum Zeitpunkt der Registrierung durch die zuständige Behörde im Register zu führen. Altanlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Register aufgenommen.

Mit der Anwendung „Erfassung mittelgroße Feuerungsanlagen“ werden Formularseiten zur Verfügung gestellt, mit denen die für das Register erforderlichen Informationen erhoben werden.