Bei jeder Übergabe eines gefährlichen Abfalls oder eines (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls an eine andere Rechtsperson muss von der Abfallübergeberin/dem Abfallübergeber ein Begleitschein ausgestellt und bei der Beförderung mitgeführt werden. Der Begleitschein muss Art, Menge, Herkunft und Verbleib der gefährlichen Abfälle enthalten.
Abfallsammler:innen und –behandler:innen müssen die Begleitscheine/Begleitscheindaten an die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann als zuständige Behörde melden. Für die Meldung ist die EDM-Anwendung „eBegleitschein“ eingerichtet. Meldepflichtige, die Begleitscheinpflichten vollelektronisch abwickeln möchten, können am Pilotprojekt VEBSV 2.0 teilnehmen. Weitere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.