Das EU-weite Treibhausgas-Emissionshandelssystem („EU ETS“ – EU Emissions Trading System) läuft seit 2005. Knapp 11.000 Anlagen und ca. 3.000 Luftfahrzeugbetreiber:innen nehmen derzeit daran teil. Die betroffenen Anlageninhaber:innen und Luftfahrzeugbetreiber:innen müssen jährlich eine von unabhängigen Prüfeinrichtungen verifizierte Emissionsmeldung an die zuständige Behörde einbringen. In Österreich ist diese Behörde das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).
Für jede Tonne emittiertes CO2-Äquivalent ist ein Zertifikat abzugeben. Da die Gesamtzahl der Zertifikate EU-weit fixiert ist und jährlich verringert wird, führt dieses System langfristig zu Emissionsreduktionen, ohne dem einzelnen Marktteilnehmer ein spezifisches Emissionsziel vorzuschreiben. Durch die vorgesehene Verknappung an Zertifikaten entsteht weiters ein Markt für Zertifikate. Der durch Angebot und Nachfrage entstandene „CO2-Preis“ ist ein Maß dafür, welche THG-Minderungsmaßnahmen wirtschaftlicher sind, als der Ankauf von Zertifikaten.
Im EDM-System ist der jährliche Ablauf der Meldungseinbringung (Anlageninhaber:innen/Luftfahrzeugbetreiber:innen – unabhängige Prüfeinrichtung – Behörde) implementiert. Das Emissionshandelsregister, in dem die Vergabe, das Halten und die Rückgabe von Zertifikaten durchgeführt werden, ist ein davon gänzlich unabhängiges System.
Zusätzlich ist auch der Ablauf der jährlichen Einbringung des Aktivitätsratenberichts implementiert. Der Bericht ist verpflichtend für Betreiber:innen von stationären Anlagen, die einen Antrag auf übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2021 stellen.