Damit die rechtlichen Verpflichtungen zum Radonschutz am Arbeitsplatz erfüllt und die zugehörigen Daten im EDM korrekt verarbeitet werden können, muss folgendes erfüllt sein:
- Das Tätigkeitsprofil enthält „Inhaber eines Standorts mit der Verpflichtung zur Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz“.
- Es sind Standorte angelegt und bei „Standort relevant für“ als Radon-relevant gekennzeichnet.
- Die Daten sind freigegeben.
Folgende Anleitungen stehen Ihnen zur Verfügung; die Gruppierung erfolgt themenbezogen:
1) Grundlagen der Verpflichtungen zum Radonschutz
2) Registrierung der verantwortlichen Person und Benutzeradministration
- Video: Benutzer-Administration zum Radonschutz am Arbeitsplatz
- Kurzanleitung: Registrierung einer verantwortlichen Person zur Erfüllung der Radonschutz-Verpflichtungen V1.0
- Kurzanleitung: Registrierung als Inhaber:in eines Radon-relevanten Standorts
- Kurzanleitung: Bestehende Registrierung erweitern als Inhaber:in eines Radon-relevanten Standorts
3) Anlegen und Administrieren von Standorten
- Video: Anlegen und Kennzeichnen Radon-relevanter Standorte
- Kurzanleitung: : Anlegen von Standorten zur Erfüllung der Radonschutz-Verpflichtung V 1.1
- Kurzanleitung: Anlegen eines neuen Radon-relevanten Standorts
- Kurzanleitung: Kennzeichnen eines bestehenden Standorts als Radon-relevant
4) Beauftragen einer Radonmessung und Meldung von Ausnahmen
Hilfreiche Beispiele und Videos mit Erklärungen finden Sie außerdem im zugehörigen Artikel auf der Website des BMLUK.