9008390020722 |
54912 |
77 |
g |
Bitumen, Asphalt |
gefährlich kontaminiert |
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|
Abfallart auch zu verwenden für PAK-haltigen Asphalt |
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9008390020739 |
54913 |
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g |
Teerrückstände |
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54912 |
Abfallart auch zu verwenden für Dachpappe oder Teerpappe. Bitumenpappe und bitumengetränktes Papier (beide teerfrei) sind der nicht gefährlichen Abfallart 18705 zuzuordnen |
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9008390020746 |
54913 |
91 |
g |
Teerrückstände |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
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31511 |
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9008390020753 |
54915 |
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g |
Destillationsrückstände aus der Teerproduktion |
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9008390020760 |
54915 |
88 |
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Destillationsrückstände aus der Teerproduktion |
ausgestuft |
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9008390020777 |
54915 |
91 |
g |
Destillationsrückstände aus der Teerproduktion |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
|
31511 |
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9008390020784 |
54917 |
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festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle |
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9008390020791 |
54917 |
77 |
g |
festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle |
gefährlich kontaminiert |
|
|
auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden |
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9008390020807 |
54917 |
91 |
|
festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
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9008390020814 |
54918 |
|
g |
Phenolwasser |
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9008390020821 |
54918 |
88 |
|
Phenolwasser |
ausgestuft |
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9008390020838 |
54919 |
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Petrolkoks |
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9008390020845 |
54919 |
77 |
g |
Petrolkoks |
gefährlich kontaminiert |
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9008390020852 |
54923 |
|
g |
cyanidhaltiger Schlamm |
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9008390020869 |
54923 |
88 |
|
cyanidhaltiger Schlamm |
ausgestuft |
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9008390020876 |
54923 |
91 |
g |
cyanidhaltiger Schlamm |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
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31511 |
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9008390020883 |
54924 |
|
|
sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken |
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9008390020890 |
54924 |
77 |
g |
sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken |
gefährlich kontaminiert |
|
|
auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden |
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|
9008390020906 |
54924 |
91 |
|
sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
|
|
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9008390020913 |
54925 |
|
g |
sonstige Schlämme aus der Petrochemie |
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|
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|
9008390020920 |
54925 |
88 |
|
sonstige Schlämme aus der Petrochemie |
ausgestuft |
|
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|
9008390020937 |
54925 |
91 |
g |
sonstige Schlämme aus der Petrochemie |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
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31511 |
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9008390020944 |
54926 |
|
g |
gebrauchte Ölbindematerialien |
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|
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9008390020951 |
54926 |
88 |
|
gebrauchte Ölbindematerialien |
ausgestuft |
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|
9008390020968 |
54926 |
91 |
g |
gebrauchte Ölbindematerialien |
verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert |
|
31511 |
|
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|
9008390020975 |
54928 |
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g |
gebrauchte Öl- und Luftfilter, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften |
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54933 |
zB ölverunreinigte Luftfilter |
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9008390020999 |
54929 |
|
g |
gebrauchte Ölgebinde |
|
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9008390021002 |
54929 |
88 |
|
gebrauchte Ölgebinde |
ausgestuft |
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9008390021019 |
54930 |
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g |
feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle) |
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9008390021026 |
54930 |
88 |
|
feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle) |
ausgestuft |
|
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9008390021033 |
54932 |
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g |
Kältemittel auf Mineralölbasis |
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9008390021040 |
54932 |
88 |
|
Kältemittel auf Mineralölbasis |
ausgestuft |
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9008390020982 |
54933 |
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gebrauchte Luftfilter (nicht ölverunreinigt) |
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54928 g |
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9008390021071 |
55201 |
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g |
1,2-Dichlorethan (Ethylenchlorid) |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021088 |
55202 |
|
g |
Chlorbenzole |
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|
|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021095 |
55203 |
|
g |
Trichlormethan (Chloroform) |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021101 |
55205 |
|
g |
fluor(chlor)kohlenwasserstoffhaltige Kälte-, Treib- und Lösemittel |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel; SN auch zu verwenden für bromierte Kohlenwasserstoffe (Halone) |
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9008390021118 |
55206 |
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g |
Dichlormethan (Methylenchlorid) |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021125 |
55207 |
|
g |
Chlorphenole |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021132 |
55208 |
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g |
anchlorierte Paraffine |
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Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021149 |
55209 |
|
g |
Tetrachlorethen (Perchlorethylen, Per) |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021156 |
55211 |
|
g |
Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff; Tetra) |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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|
9008390021163 |
55212 |
|
g |
1,1,1-Trichlorethan |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021170 |
55213 |
|
g |
Trichlorethen (Trichlorethylen; Tri) |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021187 |
55214 |
|
g |
Kaltreiniger, halogenhaltig |
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|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021194 |
55220 |
|
g |
Lösemittelgemische, halogenhaltig |
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|
|
Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021200 |
55223 |
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g |
sonstige halogenierte Lösemittel |
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Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021217 |
55224 |
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g |
Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln |
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Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021224 |
55224 |
88 |
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Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln |
ausgestuft |
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Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel |
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9008390021248 |
55301 |
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g |
Aceton |
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Da Lösemittel häufig mehrere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel |
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