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1.1 |
Energiewirtschaft |
Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder more. |
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1.2 |
Energiewirtschaft |
Mineralöl- und Gasraffinerien. |
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1.3 |
Energiewirtschaft |
Anlagen zur Trockendestillation von Kohle (Kokereien). |
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1.4.a |
Energiewirtschaft |
Vergasung oder Verflüssigung von Kohle. |
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1.4.b |
Energiewirtschaft |
Vergasung oder Verflüssigung von anderen Brennstoffen in Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 20 MW oder more. |
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2.1 |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Rösten oder Sintern von Erzen einschließlich sulfidischer Erze. |
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2.2 |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von more als 2,5 t pro Stunde. |
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2.3.a |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Warmwalzen mit einer Verarbeitungskapazität an Rohstahl von more als 20 t pro Stunde. |
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2.3.b |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Anlagen zum Schmieden von Eisenmetallen mit Hämmern, deren Schlagenergie 50 Kilojoule pro Hammer überschreitet, bei einer Wärmeleistung von über 20 MW. |
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2.3.c |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität an Rohstahl von more als 2 t pro Stunde. |
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2.4 |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag. |
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2.5.a |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren. |
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2.5.b.i |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Nichteisenmetallgießereien mit einer Schmelzkapazität von more als 4 t pro Tag an Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen. |
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2.5.b.ii |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Schmelzen von Nichteisenmetallen, einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination) mit einer Schmelzkapazität von more als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen. |
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2.6 |
Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m³ übersteigt. |
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3.1.a |
Mineralverarbeitende Industrie |
Herstellung von Zementklinkern in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über 500 t pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag. |
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3.1.b |
Mineralverarbeitende Industrie |
Herstellung von Kalk in Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag. |
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3.1.c |
Mineralverarbeitende Industrie |
Herstellung von Magnesiumoxid in Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag. |
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3.2 |
Mineralverarbeitende Industrie |
Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Asbest und Asbesterzeugnissen. |
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3.3 |
Mineralverarbeitende Industrie |
Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag. |
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3.4 |
Mineralverarbeitende Industrie |
Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag. |
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3.5 |
Mineralverarbeitende Industrie |
Brennen keramischer Erzeugnisse, insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und einer Ofenkapazität von über 4 m³ und einer Besatzdichte von über 300 kg/m³ pro Ofen. |
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4.1.a |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie einfachen Kohlenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische). |
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4.1.b |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester und Estergemische, Acetate, Ether, Peroxide und Epoxide. |
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4.1.c |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen. |
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4.1.d |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Amine, Amide, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrile, Cyanate, Isocyanate. |
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4.1.e |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen. |
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4.1.f |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen. |
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4.1.g |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien wie metallorganischen Verbindungen. |
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4.1.h |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie Kunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis). |
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4.1.i |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie synthetischen Kautschuken. |
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4.1.j |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie Farbstoffen und Pigmenten. |
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4.1.k |
Chemische Industrie |
Herstellung von organischen Chemikalien wie oberflächenaktiven Stoffen und Tensiden. |
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4.2.a |
Chemische Industrie |
Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Gase wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen. |
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4.2.b |
Chemische Industrie |
Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefelige Säuren. |
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4.2.c |
Chemische Industrie |
Herstellung von anorganischen Chemikalien wie Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid. |
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4.2.d |
Chemische Industrie |
Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Salze wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat. |
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4.2.e |
Chemische Industrie |
Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Nichtmetalle, Metalloxide oder sonstige anorganische Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid. |
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4.3 |
Chemische Industrie |
Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger). |
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4.4 |
Chemische Industrie |
Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden. |
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4.5 |
Chemische Industrie |
Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen. |
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4.6 |
Chemische Industrie |
Herstellung von Explosivstoffen. |
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5.1.a |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer biologischen Behandlung, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.b |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer physikalisch-chemischen Behandlung, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.c |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.d |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Neuverpackung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.e |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Rückgewinnung/Regenerierung von Lösungsmitteln, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.f |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.g |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Regenerierung von Säuren oder Basen, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |
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5.1.h |
Abfallbehandlung |
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt. |