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9008390106068 |
Stark alkalische Rückstände aus thermischen Prozessen I |
Es wird gemäß § 9 (1) Z3 DVO 2008 bestätigt, dass für den gegenständlichen Abfall unter Deponiebedingungen keine erheblich nachteiligen Reaktionen, insbesondere betreffend Temperaturentwicklung, Gasentwicklung oder Auslaugverhalten, zu erwarten sind. |
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9008390108116 |
Stark alkalische Rückstände aus thermischen Prozessen II |
Es wird gemäß § 9 (2) DVO 2008 bestätigt, dass der gegenständliche Abfall nach Durchführung eines maximal 6 Monate dauernden Alterungsversuchs gemäß Anhang 5 Kapitel 1 DVO 2008 die Eluatgrenzwerte des für die Ablagerung vorgesehenen Kompartiments(abschnitts) einhält. |
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9008390106075 |
Verfestigte Abfälle |
Es wird gemäß § 14 (2) Z2 DVO 2008 bestätigt, dass der unbehandelte Abfall (d.h. vor der Verfestigung) die Grenzwerte des für die Ablagerung vorgesehenen Kompartiments(abschnitts) einhält. |
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9008390106082 |
Stabilisierte Abfälle |
Es wird gemäß § 14 (2) Z3 DVO 2008 bestätigt, dass die allgemeinen Anforderungen gemäß Anhang 5 Kapitel 3.1 DVO 2008 (Grenzwerteinhaltung für Druckfestigkeit, Durchlässigkeitsbeiwert, Summe der Gehalte ausgewählter Schwermetalle, Feststoff- und Eluatgehalte, etc.) erfüllt werden. |
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9008390106099 |
Immobilisierte Abfälle |
Es wird gemäß § 14 (2) Z3 DVO 2008 bestätigt, dass die allgemeinen Anforderungen gemäß Anhang 5 Kapitel 4.1 DVO 2008 (Grenzwerteinhaltung für die Stabilitätsparameter, Summe der Gehalte ausgewählter Schwermetalle, Feststoff- und Eluatgehalte, Durchlässigkeitsbeiwert und Verdichtungsgrad, etc.) erfüllt werden. |
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9008390106167 |
MBA-Abfälle - GS21 |
Es wird gemäß § 17 (4) DVO 2008 bestätigt, dass die Grenzwerte für den Stabilitätsparameter GS21 aufgrund der vorliegenden Ergebnisse voraussichtlich eingehalten werden. |
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9008390106181 |
MBA Abfälle - GB21 |
Es wird gemäß § 17 (4) DVO 2008 bestätigt, dass die Grenzwerte für den Stabilitätsparameter GB21 aufgrund der vorliegenden Ergebnisse voraussichtlich eingehalten werden. |
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9008390106129 |
Deponierungsverbot |
Es wird gemäß Anhang 4 Teil 1 Kap. 10 Z33 DVO 2008 bestätigt, dass der Abfall nicht unter die Deponierungsverbote gemäß § 7 DVO 2008 fällt. |
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9008390106105 |
Deponierungsverbot - Untertagedeponie |
Es wird gemäß Anhang 4 Teil 1 Kap. 10 Z33 DVO 2008 bestätigt, dass der Abfall nicht unter die Deponierungsverbote für Untertagedeponien gemäß Anhang 6 Kapitel 2.1 DVO 2008 fällt. |
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9008390106143 |
Vermischungsverbot |
Es wird gemäß Anhang 4 Teil 1 Kap. 10 Z39 DVO 2008 bestätigt, dass keine Notee auf einen Verstoß gegen das Vermischungsverbot gemäß § 6 (2) DVO 2008 vorliegen. |
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9008390106112 |
Probenahme älter als 6 Monate |
Es wird gemäß Anhang 4 Teil 1 Kap. 10 DVO 2008 bestätigt, dass die zum Zeitpunkt der Probenahme vorliegende Situation bei Unterfertigung des Beurteilungsnachweises unverändert ist. |
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9008390106136 |
Ermächtigung AI2-Erstellung |
Es wird gemäß § 16 (5) DVO 2008 bestätigt, dass der Abfallbesitzer den Ersteller dieses Beurteilungsnachweises zur elektronischen Erstellung der Abfallinformation gemäß § 16 (2) DVO 2008 und zur Übermittlung derselben an den Deponieinhaber ermächtigt hat. |
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9008390106150 |
Eignung Stabilisierungsverfahren |
Es wird gemäß Anhang 5 Kap. 3.2 DVO 2008 bestätigt, dass das angewendete Stabilisierungsverfahren für den betreffenden Abfall im Hinblick auf die geplante Deponierung geeignet ist. |
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9008390106174 |
Geogener Hintergrund |
Es wird gemäß Anhang 4 Teil 2 Kap. 1.1 DVO 2008 bestätigt, dass es sich bei den Parametern, für welche die Ausnahmeregelungen für geogene Hintergrundgehalte in Anspruch genommen werden, tatsächlich um eine geogene Hintergrundbelastung handelt. |