The list of specified waste types according to the Austrian "Abfallverzeichnisverordnung" (Waste Catalogue Ordinance) which is based on Austrian norm ÖNORM S2100 "Abfallkatalog" (Waste Catalogue).


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390010020 11102 überlagerte Lebensmittel für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010037 11102 77 g überlagerte Lebensmittel gefährlich kontaminiert
9008390010044 11103 Spelze, Spelzen- und Getreidestaub für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010051 11103 77 g Spelze, Spelzen- und Getreidestaub gefährlich kontaminiert
9008390010068 11104 Würzmittelrückstände für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010075 11104 77 g Würzmittelrückstände gefährlich kontaminiert
9008390010082 11110 Melasse für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010099 11110 77 g Melasse gefährlich kontaminiert
9008390010105 11111 Teig für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010112 11111 77 g Teig gefährlich kontaminiert
9008390010129 11112 Rübenschnitzel, Rübenschwänze für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010136 11112 77 g Rübenschnitzel, Rübenschwänze gefährlich kontaminiert
9008390010143 11114 sonstige schlammförmige Nahrungsmittelabfälle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010150 11114 77 g sonstige schlammförmige Nahrungsmittelabfälle gefährlich kontaminiert
9008390010167 11115 Rückstände aus der Konserven- und Tiefkühlfabrikation (Fleisch, Fisch) für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010174 11115 77 g Rückstände aus der Konserven- und Tiefkühlfabrikation (Fleisch, Fisch) gefährlich kontaminiert
9008390010181 11116 überlagerte Lebensmittelkonserven; Glas und Metall für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010198 11116 77 g überlagerte Lebensmittelkonserven; Glas und Metall gefährlich kontaminiert
9008390010204 11117 Rückstände aus der Konserven- und Tiefkühlfabrikation (Obst, Gemüse, Pilze) für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010211 11117 77 g Rückstände aus der Konserven- und Tiefkühlfabrikation (Obst, Gemüse, Pilze) gefährlich kontaminiert
9008390010235 11401 überlagerte Genussmittel für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010242 11401 77 g überlagerte Genussmittel gefährlich kontaminiert
9008390010259 11402 Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010266 11402 77 g Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen gefährlich kontaminiert
9008390010273 11404 Malztreber, Malzkeime, Malzstaub für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010280 11404 77 g Malztreber, Malzkeime, Malzstaub gefährlich kontaminiert
9008390010297 11405 Hopfentreber für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010303 11405 77 g Hopfentreber gefährlich kontaminiert
9008390010310 11406 Ausputz- und Schwimmgerste für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010327 11406 77 g Ausputz- und Schwimmgerste gefährlich kontaminiert
9008390010334 11407 Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010341 11407 77 g Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe gefährlich kontaminiert
9008390010358 11411 Trub und Schlamm aus Brauereien für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010365 11411 77 g Trub und Schlamm aus Brauereien gefährlich kontaminiert
9008390010372 11413 Schlamm aus der Weinbereitung für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010389 11413 77 g Schlamm aus der Weinbereitung gefährlich kontaminiert
9008390010396 11414 Schlamm aus Brennereien für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010402 11414 77 g Schlamm aus Brennereien gefährlich kontaminiert
9008390010419 11415 Trester für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010426 11415 77 g Trester gefährlich kontaminiert
9008390010433 11416 Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extraktionsrückstände) für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010440 11416 77 g Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extraktionsrückstände) gefährlich kontaminiert
9008390010457 11417 Fabrikationsrückstände von Tee für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010464 11417 77 g Fabrikationsrückstände von Tee gefährlich kontaminiert
9008390010471 11418 Fabrikationsrückstände von Kakao für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010488 11418 77 g Fabrikationsrückstände von Kakao gefährlich kontaminiert
9008390010495 11419 Hefe oder hefeähnliche Rückstände für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010501 11419 77 g Hefe oder hefeähnliche Rückstände gefährlich kontaminiert
9008390010518 11421 Spül- und Waschwasser mit schädlichen Verunreinigungen, organisch belastet für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010525 11421 77 g Spül- und Waschwasser mit schädlichen Verunreinigungen, organisch belastet gefährlich kontaminiert
9008390010532 11422 Schlamm aus der Tabakverarbeitung für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010549 11422 77 g Schlamm aus der Tabakverarbeitung gefährlich kontaminiert
9008390010556 11423 Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010563 11423 77 g Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion gefährlich kontaminiert
9008390010587 11701 Futtermittel für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010594 11701 77 g Futtermittel gefährlich kontaminiert
9008390010600 11702 überlagerte Futtermittel für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010617 11702 77 g überlagerte Futtermittel gefährlich kontaminiert
9008390010624 11703 überlagerte Futtermittelkonserven; Glas und Metall für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010631 11703 77 g überlagerte Futtermittelkonserven; Glas und Metall gefährlich kontaminiert
9008390010662 12101 Ölsaatenrückstände für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010679 12101 77 g Ölsaatenrückstände gefährlich kontaminiert
9008390010686 12102 verdorbene Pflanzenöle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010693 12102 77 g verdorbene Pflanzenöle gefährlich kontaminiert
9008390010716 12301 Wachse (pflanzliche und tierische) für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010723 12301 77 g Wachse (pflanzliche und tierische) gefährlich kontaminiert
9008390010730 12302 Fette (zB Frittieröle) Abfallart auch zu verwenden für Tierfett der Kat. 3 gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 1 idgF. (soweit nicht zur biologischen Verwertung bestimmt).
9008390010747 12302 77 g Fette (zB Frittieröle) gefährlich kontaminiert
9008390010754 12303 g Ziehmittelrückstände
9008390010761 12303 88 Ziehmittelrückstände ausgestuft
9008390010778 12304 g Fettsäurerückstände (pflanzliche und tierische)
9008390010785 12304 88 Fettsäurerückstände (pflanzliche und tierische) ausgestuft für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010808 12501 Inhalt von Fettabscheidern für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010815 12501 77 g Inhalt von Fettabscheidern gefährlich kontaminiert
9008390010822 12502 Molke für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010839 12502 77 g Molke gefährlich kontaminiert
9008390010846 12503 Öl-, Fett- und Wachsemulsionen für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010853 12503 77 g Öl-, Fett- und Wachsemulsionen gefährlich kontaminiert
9008390010877 12601 g Schmier- und Hydrauliköle, mineralölfrei
9008390010884 12601 88 Schmier- und Hydrauliköle, mineralölfrei ausgestuft
9008390010907 12702 Schlamm aus der Speisefettproduktion für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010914 12702 77 g Schlamm aus der Speisefettproduktion gefährlich kontaminiert
9008390010921 12703 Schlamm aus der Speiseölproduktion für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010938 12703 77 g Schlamm aus der Speiseölproduktion gefährlich kontaminiert
9008390010945 12704 Zentrifugenschlamm für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010952 12704 77 g Zentrifugenschlamm gefährlich kontaminiert
9008390010976 12901 Bleicherde, ölhaltig für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390010983 12901 77 g Bleicherde, ölhaltig gefährlich kontaminiert auch zu verwenden für gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt wurden
9008390010990 12901 91 Bleicherde, ölhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390011027 13101 Borsten und Horn für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011034 13101 77 g Borsten und Horn gefährlich kontaminiert
9008390011041 13102 Knochen für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011058 13102 77 g Knochen gefährlich kontaminiert
9008390011065 13103 Innereien für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011072 13103 77 g Innereien gefährlich kontaminiert
9008390011089 13104 Geflügel für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011096 13104 77 g Geflügel gefährlich kontaminiert
9008390011102 13105 Fisch für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011119 13105 77 g Fisch gefährlich kontaminiert
9008390011126 13106 Blut für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011133 13106 77 g Blut gefährlich kontaminiert
9008390011140 13107 Federn für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011157 13107 77 g Federn gefährlich kontaminiert
9008390011164 13108 Magen- und Darminhalte für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011171 13108 77 g Magen- und Darminhalte gefährlich kontaminiert
9008390011188 13109 Wildabfälle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011195 13109 77 g Wildabfälle gefährlich kontaminiert
9008390011201 13110 Fleisch- und Hautreste, Därme, sonstige Tierkörperteile für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011218 13110 77 g Fleisch- und Hautreste, Därme, sonstige Tierkörperteile gefährlich kontaminiert
9008390011232 13401 gn Versuchstiere
9008390011249 13402 Konfiskate für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011256 13402 77 g Konfiskate gefährlich kontaminiert
9008390011263 13403 Kadaver für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011270 13403 77 g Kadaver gefährlich kontaminiert
9008390011287 13404 Tierkörperteile für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011294 13404 77 g Tierkörperteile gefährlich kontaminiert
9008390011317 13701 Geflügelkot für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011324 13701 77 g Geflügelkot gefährlich kontaminiert
9008390011331 13702 Schweinegülle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011348 13702 77 g Schweinegülle gefährlich kontaminiert
9008390011355 13703 Rindergülle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011362 13703 77 g Rindergülle gefährlich kontaminiert
9008390011379 13704 Mist für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011386 13704 77 g Mist gefährlich kontaminiert
9008390011393 13705 gn Mist, infektiös Diese Abfälle dürfen keiner biologischen Verwertung zugeführt werden
9008390011409 13706 gn Kot, infektiös Diese Abfälle dürfen keiner biologischen Verwertung zugeführt werden
9008390011416 13707 gn Gülle, infektiös Diese Abfälle dürfen keiner biologischen Verwertung zugeführt werden
9008390011447 14101 Leimleder für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011454 14101 77 g Leimleder gefährlich kontaminiert
9008390011461 14102 Rohspalt für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011478 14102 77 g Rohspalt gefährlich kontaminiert
9008390011485 14103 Gelatinespalt für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011492 14103 77 g Gelatinespalt gefährlich kontaminiert
9008390011508 14104 Häute und Felle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011515 14104 77 g Häute und Felle gefährlich kontaminiert
9008390011539 14401 Äschereischlamm
9008390011546 14401 77 g Äschereischlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390011553 14401 91 Äschereischlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390011560 14402 Gerbereischlamm
9008390011577 14402 77 g Gerbereischlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390011584 14402 91 Gerbereischlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390011607 14702 Chromlederabfälle
9008390011614 14702 77 g Chromlederabfälle gefährlich kontaminiert
9008390011621 14703 Pelzabfälle und nicht chromgegerbte Leder
9008390011638 14703 77 g Pelzabfälle und nicht chromgegerbte Leder gefährlich kontaminiert
9008390011645 14704 Lederschleifschlamm, Ledermehl
9008390011652 14704 77 g Lederschleifschlamm, Ledermehl gefährlich kontaminiert
9008390011669 14706 sonstige Abfälle aus der Pelz- und Lederverarbeitung
9008390011676 14706 77 g sonstige Abfälle aus der Pelz- und Lederverarbeitung gefährlich kontaminiert
9008390011706 17101 Rinde aus der Be- und Verarbeitung Abfallart ist nicht zu verwenden für Rinde zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, BGBl. II Nr. 2001/292, in der jeweils geltenden Fassung.
9008390011713 17101 77 g Rinde aus der Be- und Verarbeitung gefährlich kontaminiert
9008390011720 17102 Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011744 17103 Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390011768 17104 Holzschleifstäube und -schlämme 17216 g oder 17217 g
9008390025208 17104 1 Holzschleifstäube und -schlämme (aus) behandeltes(m) Holz 17216 g oder 17217 g zB aus lackiertem oder beschichtetem Holz
9008390025215 17104 2 Holzschleifstäube und -schlämme (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz 17216 g oder 17217 g
9008390025222 17104 3 Holzschleifstäube und -schlämme (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei 17216 g oder 17217 g zB aus mit schwermetallfreiem Leinöl behandeltem Holz
9008390011775 17114 Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung 17216 g oder 17217 g
9008390011782 17115 Spanplattenabfälle 17216 g oder 17217 g Abfälle aus der Produktion
9008390011805 17201 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt 17213 g oder 17214 g verunreinigte, aber nicht gefährliche Abfälle sind den Abfallarten 17218, 17211 oder 17212 zuzuordnen; Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus Holz, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder "Totenkopf" zu kennzeichnen waren
9008390025239 17201 1 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt (aus) behandeltes(m) Holz 17213 g oder 17214 g zB lackiertes oder beschichtetes Holz; Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus Holz, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder "Totenkopf" zu kennzeichnen waren
9008390025246 17201 2 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz 17213 g oder 17214 g Für Baum- und Strauchschnitt zur Verbrennung ist die Information aus der Abfallverbrennungs-verordnung (AVV), BGBl. II, Nr. 2002/389 idgF. in Anlage 9, Kapitel 2.4 f) relevant;
9008390025253 17201 3 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei 17213 g oder 17214 g zB mit schwermetallfreiem Leinöl behandelt;
9008390122969 17201 4 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt Altholz stofflich Aus der Quellensortierung (zB bei Abfallsammelzentren) oder aus einer nachfolgenden dem Stand der Technik entsprechenden Sortierung stammende Holzabfälle, die für das Recycling geeignet sind. Diese Spezifizierung kann auch Gemische aller drei Spezifizierungen 01 bis 03 umfassen, sofern sie für das Recycling geeignet sind 2020-11-21
9008390011812 17202 Bau- und Abbruchholz 17213 g oder 17214 g; 17209 g oder 17208 g Für Brandholz, das aus dem Brand von gefährlichem Holz stammt (zB kreosotimprägnierte Scheunen) ist die gefährliche Abfallart 17213 zu verwenden
9008390025260 17202 1 Bau- und Abbruchholz (aus) behandeltes(m) Holz 17213 g oder 17214 g Abfälle aus lackiertem oder beschichtetem Holz wie zB Fensterholz oder Türenholz
9008390025277 17202 2 Bau- und Abbruchholz (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz 17213 g oder 17214 g
9008390025284 17202 3 Bau- und Abbruchholz (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei 17213 g oder 17214 g
9008390122976 17202 4 Bau- und Abbruchholz Altholz stofflich Aus der Quellensortierung (zB bei Abfallsammelzentren oder Baustellen) oder aus einer nachfolgenden dem Stand der Technik entsprechenden Sortierung stammende Holzabfälle, die für das Recycling geeignet sind. Diese Gemische können auch alle drei Spezifizierungen 01 bis 03 umfassen, sofern sie für das Recycling geeignet sind 2020-11-21
9008390011829 17203 Holzwolle 17213 g oder 17214 g
9008390011836 17207 g Eisenbahnschwellen
9008390025291 17207 88 Eisenbahnschwellen ausgestuft
9008390011843 17208 g Holz (zB Pfähle und Masten), salzimprägniert, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 17215 zB kyanisierte oder mit nicht fixierten Salzen behandelte Hölzer
9008390011867 17209 g Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert
9008390025307 17209 88 Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert ausgestuft
9008390011874 17211 Sägemehl und -späne, durch organische Chemikalien (zB ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 17216 g Sägemehl von nicht verunreinigten lackierten und organisch beschichteten Holzabfällen (zB Möbel, Fenster)
9008390011898 17212 Sägemehl und -späne, durch anorganische Chemikalien (zB Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 17217 g
9008390011911 17213 g Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch organische Chemikalien (zB Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt 17218 auch Abfälle und Bearbeitungsrückstände von Hölzern, die mit organischen Holzschutzmitteln imprägniert sind (ausgenommen nicht verunreinigte lackierte und organisch beschichtete Hölzer wie zB Möbel oder Fenster und Türen). Abfallart auch zu verwenden für Brandholz aus der unvollständigen Verbrennung von gefährlichem Holz
9008390011935 17214 g Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch anorganische Chemikalien (zB Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt 17215
9008390011850 17215 Holz (zB Pfähle und Masten), salzimprägniert, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 17208 g nicht kyanisierte (=mit Quecksilbersalzen behandelte) oder mit fixierten Salzen behandelte Hölzer wie zB. Gartenzäune; Abfallart auch zu verwenden für Holzabfälle, die durch andere anorganische Chemikalien (zB Säuren, Laugen) verunreinigt
9008390011881 17216 g Sägemehl und ‑späne, durch organische Chemikalien (zB Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 17211 als Aufsaugmittel verwendet oder so kontaminiert, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft zutrifft
9008390011904 17217 g Sägemehl und ‑späne, durch anorganische Chemikalien (zB Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 17212 zB als Aufsaugmittel verwendet oder so kontaminiert, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft zutrifft
9008390025314 17218 Holzabfälle, organisch behandelt (zB ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) 17213 g lackierte und organisch beschichtete Holzabfälle (zB Möbel), nicht gefährlich verunreinigt
9008390106396 17219 Recyclingholz, qualitätsgesichert Abfallart darf nur mit gültigem Beurteilungsnachweis gemäß Recyclingholz-verordnung idgF. verwendet werden 2012-05-15
9008390011973 18101 Rückstände aus der Zellstoffherstellung
9008390011980 18101 77 g Rückstände aus der Zellstoffherstellung gefährlich kontaminiert
9008390011997 18102 Rückstände aus der Chemikalienrückgewinnung der Zellstoffherstellung
9008390012000 18102 77 g Rückstände aus der Chemikalienrückgewinnung der Zellstoffherstellung gefährlich kontaminiert
9008390012024 18401 Rückstände aus der Papiergewinnung ohne Altpapieraufbereitung
9008390012031 18401 77 g Rückstände aus der Papiergewinnung ohne Altpapieraufbereitung gefährlich kontaminiert
9008390012048 18407 Rückstände aus der Altpapierverarbeitung (zB Spuckstoffe, Rejekte)
9008390012055 18407 77 g Rückstände aus der Altpapierverarbeitung (zB Spuckstoffe, Rejekte) gefährlich kontaminiert
9008390012062 18408 Abfälle aus der Zelluloseregeneratfaserherstellung
9008390012079 18408 77 g Abfälle aus der Zelluloseregeneratfaserherstellung gefährlich kontaminiert
9008390012093 18701 Schnitt- und Stanzabfälle
9008390012109 18701 77 g Schnitt- und Stanzabfälle gefährlich kontaminiert
9008390012116 18702 Papier und Pappe, beschichtet Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus beschichtetem Papier und Pappe, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosions-gefährlich" oder "Totenkopf" zu kennzeichnen waren
9008390012123 18702 77 g Papier und Pappe, beschichtet gefährlich kontaminiert
9008390012130 18703 Fotopapier
9008390012147 18703 77 g Fotopapier gefährlich kontaminiert
9008390012154 18704 wachsgetränktes Papier
9008390012161 18704 77 g wachsgetränktes Papier gefährlich kontaminiert
9008390012178 18705 Bitumenpappe und bitumengetränktes Papier 54913 g falls teerhaltig (PAK), ist die gefährliche Abfallart 54913 zu verwenden
9008390012185 18706 Papierklischees, Makulatur
9008390012192 18706 77 g Papierklischees, Makulatur gefährlich kontaminiert
9008390012208 18709 g Papierfilter, ölgetränkt
9008390012215 18709 88 Papierfilter, ölgetränkt ausgestuft
9008390012222 18710 g Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch
9008390012239 18710 88 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch ausgestuft
9008390012246 18711 g Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch
9008390012253 18711 88 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch ausgestuft
9008390012260 18712 g Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch
9008390012277 18712 88 Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch ausgestuft
9008390012284 18713 g Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch
9008390012291 18713 88 Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch ausgestuft
9008390012307 18714 g Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend organisch
9008390012314 18714 88 Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend organisch ausgestuft
9008390012321 18715 g Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend anorganisch
9008390012338 18715 88 Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend anorganisch ausgestuft
9008390012345 18718 Altpapier, Papier und Pappe, unbeschichtet Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus unbeschichtetem Papier oder Pappe, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder "Totenkopf" zu kennzeichnen waren
9008390012352 18718 77 g Altpapier, Papier und Pappe, unbeschichtet gefährlich kontaminiert
9008390012383 19901 Stärkeschlamm für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390012390 19901 77 g Stärkeschlamm gefährlich kontaminiert
9008390012406 19903 Gelatineabfälle für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390012413 19903 77 g Gelatineabfälle gefährlich kontaminiert
9008390012420 19904 Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390012437 19904 77 g Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion gefährlich kontaminiert
9008390012444 19905 Rückstände aus der Maisstärkeproduktion für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390012451 19905 77 g Rückstände aus der Maisstärkeproduktion gefährlich kontaminiert
9008390012468 19906 Rückstände aus der Reisstärkeproduktion für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390012475 19906 77 g Rückstände aus der Reisstärkeproduktion gefährlich kontaminiert
9008390012482 19908 g Seifenunterlauge
9008390012499 19908 88 Seifenunterlauge ausgestuft
9008390012505 19909 Sudkesselrückstände (Seifenherstellung)
9008390012512 19909 77 g Sudkesselrückstände (Seifenherstellung) gefährlich kontaminiert
9008390012529 19910 Schlamm aus Seifensiedereien
9008390012536 19910 77 g Schlamm aus Seifensiedereien gefährlich kontaminiert
9008390012543 19911 Darmabfälle aus der Verarbeitung für die biologische Verwertung sind die zutreffenden Abfallarten der Abfallgruppe 92 zu verwenden
9008390012550 19911 77 g Darmabfälle aus der Verarbeitung gefährlich kontaminiert
9008390012604 31103 Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen 31108 g
9008390012611 31103 91 Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31108 91 g
9008390012628 31104 Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen Prozessen 31109 g
9008390012635 31104 91 Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen Prozessen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31109 91 g
9008390012642 31105 Ausbruch aus Feuerungs- und Verbrennungsanlagen 31109 g
9008390012659 31105 91 Ausbruch aus Feuerungs- und Verbrennungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31109 91 g
9008390012703 31108 g Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31103
9008390012710 31108 91 g Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012727 31109 g Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31104 oder 31105
9008390012734 31109 91 g Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012741 31111 Hütten- und Gießereischutt
9008390012758 31111 77 g Hütten- und Gießereischutt gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390012765 31111 91 Hütten- und Gießereischutt verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390132692 31112 Feuerfeste Abfälle, qualitätsgesichert 2024-05-01
9008390012789 31202 Kupolofenschlacke
9008390012796 31202 77 g Kupolofenschlacke gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390012802 31202 91 Kupolofenschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390012819 31203 g Schlacken aus NE-Metallschmelzen
9008390012826 31203 88 Schlacken aus NE-Metallschmelzen ausgestuft
9008390123362 31203 50 Schlacken aus NE-Metallschmelzen aus der thermischen Kupfermetallurgie (Erst- und Zweit-schmelze) Schlacken aus der thermischen Beryllium-Kupfermetallurgie sind der gefährlichen SN 31203 zuzuordnen; Schlacken aus der thermischen Zinkmetallurgie (Erst- und Zweitschmelze) - siehe SN 31210. 2022-01-01
9008390012833 31203 91 g Schlacken aus NE-Metallschmelzen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012840 31204 g Bleikrätze
9008390012857 31204 88 Bleikrätze ausgestuft
9008390012864 31204 91 g Bleikrätze verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012871 31205 Leichtmetallkrätze, aluminiumhaltig 31224 g Abfallart nicht zu verwenden für Metallkrätzen, die das Gefahrenmerkmal HP3 bzw. UN Klasse 4.3 erfüllen
9008390012895 31205 91 Leichtmetallkrätze, aluminiumhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31224 91 g
9008390012901 31206 Leichtmetallkrätze, magnesiumhaltig 31224 g Abfallart nicht zu verwenden für Metallkrätzen, die das Gefahrenmerkmal HP3 bzw. UN Klasse 4.3 erfüllen
9008390012925 31206 91 Leichtmetallkrätze, magnesiumhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31224 91 g
9008390012932 31207 g Schlacken aus Schmelzelektrolysen
9008390012949 31207 88 Schlacken aus Schmelzelektrolysen ausgestuft
9008390012956 31207 91 g Schlacken aus Schmelzelektrolysen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012963 31208 Eisenoxid, gesintert
9008390012970 31208 77 g Eisenoxid, gesintert gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390012987 31208 91 Eisenoxid, gesintert verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390123379 31210 Zinkschlacke Es handelt sich hierbei um Schlacke aus der thermischen Zinkmetallurgie. Zinkhaltige Schlacke ist unter der gefährlichen Abfallart SN 31203 bzw. nach Ausstufung unter der Abfallart SN 31203 88 einzustufen. 2022-01-01
9008390123386 31210 77 g Zinkschlacke gefährlich kontaminiert 2022-01-01
9008390123393 31210 91 Zinkschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 2022-01-01
9008390013021 31211 g Salzschlacken, aluminiumhaltig
9008390013038 31211 88 Salzschlacken, aluminiumhaltig ausgestuft
9008390013045 31211 91 g Salzschlacken, aluminiumhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013052 31212 g Salzschlacken, magnesiumhaltig
9008390013069 31212 88 Salzschlacken, magnesiumhaltig ausgestuft
9008390013076 31212 91 g Salzschlacken, magnesiumhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013083 31213 Zinnaschen
9008390013090 31213 77 g Zinnaschen gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013106 31213 91 Zinnaschen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013113 31214 g Bleiaschen
9008390013120 31214 88 Bleiaschen ausgestuft
9008390013137 31214 91 g Bleiaschen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013144 31215 Gichtgasstäube
9008390013151 31215 77 g Gichtgasstäube gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013168 31215 91 Gichtgasstäube verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013175 31217 g Filterstäube, NE-metallhaltig
9008390013182 31217 88 Filterstäube, NE-metallhaltig ausgestuft
9008390013199 31217 91 g Filterstäube, NE-metallhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013205 31218 Elektroofenschlacke 31221 g
9008390013212 31218 91 Elektroofenschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31221 91 g
9008390013229 31219 Hochofenschlacke 31221 g
9008390013236 31219 91 Hochofenschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31221 91 g
9008390013243 31220 Konverterschlacke 31221 g
9008390013250 31220 91 Konverterschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31221 91 g
9008390013267 31221 g sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung
9008390013274 31221 88 sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung ausgestuft
9008390013281 31221 91 g sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013298 31222 Krätzen aus der Eisen- und Stahlerzeugung 31223 g
9008390013304 31222 91 Krätzen aus der Eisen- und Stahlerzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31223 91 g
9008390013311 31223 g Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen
9008390013328 31223 88 Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen ausgestuft
9008390123409 31223 51 Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen aus der thermischen Kupfer- oder Zinkmetallurgie 31223 g, 31224 g Ausgenommen von dieser nicht gefährlichen Abfallart sind Filterstaub und andere feste Abfälle aus der Abgasbehandlung der thermischen Kupfer- oder Zinkmetallurgie sowie Krätzen und Abschaum aus der thermischen Zink- und Kupfermetallurgie, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben; letztere sind der gefährlichen Abfallart SN 31224 zuzuordnen. Die Abfallart SN 31223 51 ist auch zu verwenden für Kupferoxid-Walzzunder ohne gefahrenrelevante Eigenschaften. Unter die Abfallart SN 31223 51 dürfen keine Krätzen oder Abschaum aus der Beryllium-Kupfermetallurgie eingestuft werden; diese fallen unter die gefährliche Abfallart SN 31223. 2022-01-01
9008390013335 31223 91 g Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012888 31224 g Metallkrätze, gasbildend 31205 oder 31206 Abfallart zu verwenden für Metallkrätzen, die das Gefahrenmerkmal HP3 bzw. UN Klasse 4.3 erfüllen
9008390012918 31224 91 g Metallkrätze, gasbildend verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013359 31301 Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen 31309 g oder 31301 77 g Darunter fallen auch Aschen und Stäube aus sonstigen Mitverbrennungsanlagen, die den Vorgaben der Anlage 8 Kapitel 1.3 der Abfallverbrennungsverordnung idgF. unterliegen und in denen nur Abfälle mit einem Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 Kapitel 2.12 AVV verbrannt werden, sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB HP 14 ökotoxisch durch hohe Zinkoxidgehalte); auch Bettasche aus der Wirbelschichtfeuerung, sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB durch hohe Zinkoxidgehalte). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung dieser Aschen die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390013366 31301 77 g Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013373 31301 91 Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013380 31305 Kohlenasche 31309 g oder falls zutreffend 31308 g oder 31305 77 g Darunter fallen auch Aschen und Stäube aus Kraftwerksanlagen, die den Vorgaben der Anlage 8 Kapitel 1.2 der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen und in denen nur Abfälle mit einem Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 Kapitel 2.12 AVV verbrannt werden, sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB HP 14 ökotoxisch durch hohe Zinkoxidgehalte). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Kohlenasche die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390013397 31305 77 g Kohlenasche gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013403 31305 91 Kohlenasche verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013410 31306 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) 31306 77 g 31309 g oder falls zutreffend 31308 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Aschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus).SN auch zu verwenden für Rückstände von Holzvergasungsanlagen, die Biomasse und keine Abfälle einsetzen. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390025321 31306 70 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) Rostaschen 31306 77 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Rostaschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder von Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390025338 31306 72 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) Flugaschen 31306 77 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Flugaschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder von Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390025345 31306 74 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) Feinstflugaschen 31306 77 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Feinstflugaschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder von Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390013427 31306 77 g Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) gefährlich kontaminiert Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung; auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden.
9008390013434 31306 91 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013441 31307 Kesselschlacke
9008390013458 31307 77 g Kesselschlacke gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013465 31307 91 Kesselschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013472 31308 g Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen
9008390013489 31308 88 Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen ausgestuft
9008390013496 31308 91 g Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013502 31309 g Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen
9008390013519 31309 88 Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen ausgestuft
9008390013526 31309 91 g Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013533 31312 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen
9008390013540 31312 88 feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen ausgestuft
9008390013557 31312 91 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013564 31314 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse)
9008390013571 31314 88 feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse) ausgestuft
9008390013588 31314 91 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013595 31315 Rea-Gipse 31314 g Nicht gereinigte sulfit- und sulfathaltige Rauchgasentschwefelungsrückstände zB aus der Additiventschwefelung fallen nicht unter diese Abfallart; sie sind der gefährlichen SN 31414 zuzuordnen.
9008390013601 31315 91 Rea-Gipse verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013618 31316 g Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen
9008390013625 31316 88 Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen ausgestuft
9008390013632 31316 91 g Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390025352 31317 g Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen
9008390025369 31317 88 Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen ausgestuft
9008390025376 31317 91 g Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390122884 31318 Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm 31309 g oder falls zutreffend 31308 g Schlüsselnummer gilt nur für Aschen aus der Verbrennung von überwiegend kommunalem Klärschlamm sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB durch hohe Zinkoxidgehalte). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist. 2021-01-01
9008390123416 31319 Rückstände aus Abfallpyrolyseanlagen für Biomasseabfälle 31316 g Ausgangsmaterialien für die Pyrolyse sind ausschließlich die in § 2 Abs. 2 Z 1 lit. a bis e AVV genannten Biomasseabfälle 2022-01-01
9008390013670 31402 Putzereisandrückstände 31440 g
9008390013687 31402 91 Putzereisandrückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31440 91 g
9008390013694 31405 Glasvlies 31405 77 g Abfallart nicht zu verwenden für Glasfasern
9008390013700 31405 77 g Glasvlies gefährlich kontaminiert Abfallart nicht zu verwenden für Glasfasern; Abfallart auch zu verwenden für gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden.
9008390013717 31405 91 Glasvlies verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert Abfallart nicht zu verwenden für Glasfasern
9008390013724 31407 Keramik 31466 g auch Ziegel (zB. Fehlchargen) aus der Produktion
9008390025383 31407 17 Keramik nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen gemäß Anlage 2 der DVO 2008
9008390013731 31407 91 Keramik verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31466 91 g
9008390013748 31408 Glas (zB Flachglas) 31466 g
9008390025390 31408 17 Glas (zB Flachglas) nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen gemäß Anlage 2 der DVO 2008.
9008390013755 31408 91 Glas (zB Flachglas) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31466 91 g
9008390013762 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) 31409 77 g oder 31441 g Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, bei welchen keine Abtrennung der gefährlichen Anteile stattgefunden hat oder falls der Bauschutt kontaminiert ist, sind der gefährlichen Abfallart SN 31409 77 zuzuordnen. Für Brandschutt ist die Abfallart SN 31441 zu verwenden
9008390025406 31409 18 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) nur Mischungen aus ausgewählten Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, ohne Mörtel- und Verputzanteile 31409 77 g gemäß Anlage 2 der DVO 2008; ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen (inklusive Rückbaumaßnahmen): Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Glas, Natursteine, Kies, Sand, gebrochene natürliche Materialien und Kalksandstein
9008390123423 31409 23 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurest-massen 31409 77 g Abfallart zu verwenden für Rückstände (Feinfraktion) aus der Aufbereitung von Baurestmassen 2022-01-01
9008390123430 31409 77 g Bauschutt (keine Baustellenabfälle) gefährlich kontaminiert Abfallart zu verwenden für mineralische Bau- und Abbruchabfälle, bei welchen keine Abtrennung der gefährlichen Anteile gemäß den Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung stattgefunden hat; nicht zu verwenden für mit Asbestzement, Asbest oder künstlichen Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verunreinigte Baurestmassen. 2022-01-01
9008390013779 31409 91 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31441 91 g Wenn gefährlich kontaminierter Bauschutt stabilisiert wurde, ist die Abfallart 31441 91 g zu verwenden.
9008390013786 31410 Straßenaufbruch 31409 77 g Abfallart zu verwenden für gemischte Straßenaufbrüche aus Beton und Bitumen/Asphalt (nicht teerhaltig). Asphaltschollen sind der Abfallart SN 54912 zuzuordnen. Teerhaltiger Asphaltschollen sind der gefährlichen Abfallart SN 54912 77 zuzuordnen.
9008390013793 31410 91 Straßenaufbruch verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31409 77 g
9008390123447 31411 29 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse BA gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder Bodenaushubdeponiequalität sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das 1. gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse BA zugeordnet werden kann oder 2. die Grenzwerte für Bodenaushubdeponien gemäß Anhang 1 Tabellen 1 (Spalte I oder II) und 2 DVO 2008 einhält oder 3. auf einem konkreten Bodenaushubdeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann; sowie Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden 2022-01-01
9008390013816 31411 30 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A1 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse A1 zugeordnet werden kann bzw. Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden
9008390013823 31411 31 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A2 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse A2 zugeordnet werden kann bzw. Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden
9008390013830 31411 32 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A2-G gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse A2-G zugeordnet werden kann bzw. Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden
9008390123454 31411 33 Aushubmaterial Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität Aushubmaterial das 1. die Grenzwerte des Anhangs 1Tabellen 3 und 4 DVO 2008 einhält oder 2. auf einem konkreten Inertabfalldeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann. 2022-01-01
9008390013854 31411 34 Aushubmaterial technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält nicht verunreinigtes Aushubmaterial von bautechnischen Schichten wie Rollierung, Frostkoffer, Drainageschicht etc., das entsprechend technischen Anforderungen, zB einer bestimmten Sieblinie, hergestellt wurde und weniger als 5 Vol-% mineralische bodenfremde Bestandteile enthält; der Anteil an organischen bodenfremden Bestandteilen, zB Kunststoffe, Holz, Papier, darf insgesamt nicht more als 1 Vol-% betragen
9008390013861 31411 35 Aushubmaterial technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol-% bodenfremder Bestandteile nicht verunreinigtes Aushubmaterial von bautechnischen Schichten wie Rollierung, Frostkoffer, Drainageschicht etc., das entsprechend technischen Anforderungen, zB einer bestimmten Sieblinie, hergestellt wurde und größer oder gleich 5 Vol-% mineralische bodenfremde Bestandteile enthält; der Anteil an organischen bodenfremden Bestandteilen, zB Kunststoffe, Holz, Papier, darf insgesamt nicht more als 1 Vol-% betragen
9008390123461 31411 38 Aushubmaterial sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse A2 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022-01-01
9008390123478 31411 39 Aushubmaterial sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse BA gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder Bodenaushubdeponiequalität sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile die 1. gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse BA zugeordnet werden können oder 2. die Grenzwerte für Bodenaushubdeponien gemäß Anhang 1 Tabellen 1 (Spalte I oder II) und 2 DVO 2008 einhalten oder 3. auf einem konkreten Bodenaushubdeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden können 2022-01-01
9008390123485 31411 45 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Aushubvorhabens gemäß Kleinmengen-regelung nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Aushubvorhabens gemäß den Vorgaben der Kleinmengenregelung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans zur Verwertung oder § 13 DVO 2008 zur Deponierung 2022-01-01
9008390100417 31412 gn Asbestzement 2007-01-01
9008390100424 31413 gn Asbestzementstäube verfestigte oder stabilisierte Asbestzementstäube sind der Abfallart 31412 gn zuzuordnen 2007-01-01
9008390013892 31414 Schamotte 31108 g oder 31109 g Dieser nicht gefährlichen SN dürfen nur Schamotte aus nicht industriellen Prozessen zugeordnet werden. Schamotte aus industriellen Prozessen sind aufgrund der zu erwartenden gefährlichen Verunreinigungen den relevanten Abfallarten 31108 g oder 31109 g zuzuordnen
9008390013908 31414 91 Schamotte verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31108 91 g oder 31109 91 g
9008390013915 31415 Formlehm 31487 g
9008390013922 31415 91 Formlehm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31487 91 g
9008390123492 31416 41 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften künstliche Mineralfaserabfälle 31437 41 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralfasern, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind; für Mineralwollen ohne gefährliche Fasereigenschaften wie Steinwolle, Glaswolle, und Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle ist die SN 31416 mit der jeweiligen Spezifizierung 42, 43 oder 44 zu verwenden 2022-01-01
9008390123508 31416 42 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften Steinwolle 31437 42 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralwollen, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind 2022-01-01
9008390123515 31416 43 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften Glaswolle 31437 43 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralwollen, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind 2022-01-01
9008390123522 31416 44 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle 31437 44 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralwollen, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind 2022-01-01
9008390013946 31416 77 g Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften gefährlich kontaminiert 31416 41, 31416 42, 31416 43, 31416 44 wenn Mineralfasern (oder –wollen) aufgrund der Fasereigenschaften gefährlich sind, ist die gefährliche nicht ausstufbare Abfallart SN 31437 mit der jeweiligen Spezifizierung 41, 42, 43, 44 zu verwenden; mit Asbest kontaminierte Abfälle sind der Abfallart SN 31437 40 gn zuzuordnen; auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden;
9008390013953 31416 91 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31437 91 gn oder 31416 77 g Abfallart nur zu verwenden für Abfälle der Abfallarten SN 31416 41, 42, 43, 44 welche verfestigt oder immobilisiert wurden
9008390013960 31417 Aktivkohle 31435 g
9008390013977 31417 91 Aktivkohle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31435 91 g
9008390013984 31418 Gesteinsstäube, Polierstäube
9008390013991 31418 77 g Gesteinsstäube, Polierstäube gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014004 31418 91 Gesteinsstäube, Polierstäube verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014011 31419 Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung
9008390014028 31419 77 g Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014035 31419 91 Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014042 31420 Rußabfälle Rußhaltige Kaminreinigungsrückstände aus Industriefeuerungen einschließlich Mitverbrennungsanlagen sind der gefährlichen Abfallart 95403 zuzuordnen
9008390014059 31420 77 g Rußabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014066 31420 91 Rußabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014073 31421 Kohlenstaub
9008390014080 31421 77 g Kohlenstaub gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014097 31421 91 Kohlenstaub verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014103 31422 Kiesabbrände
9008390014110 31422 77 g Kiesabbrände gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014127 31422 91 Kiesabbrände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014134 31423 g ölverunreinigtes Aushubmaterial zB 31423 36
9008390014158 31423 36 ölverunreinigtes Aushubmaterial ölverunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich 31423 g nicht gefährliches ölverunreinigtes Aushubmaterial, das die Grenzwerte des Anhangs 1 Tabellen 5 und 6 DVO 2008 überschreitet, ausgenommen Material, das auf einem konkreten Baurestmassendeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann.
9008390014141 31423 91 g ölverunreinigtes Aushubmaterial verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014165 31424 g sonstig verunreinigtes Aushubmaterial zB 31424 37
9008390123539 31424 37 sonstig verunreinigtes Aushubmaterial sonstig verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich 31424 g nicht gefährliches sonstig verunreinigtes Aushubmaterial, das die Grenzwerte des Anhangs 1 Tabellen 5 und 6 DVO 2008 überschreitet, ausgenommen Material, das auf einem konkreten Baurestmassendeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann. 2022-01-01
9008390014172 31424 91 g sonstig verunreinigtes Aushubmaterial verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123546 31425 verunreinigtes Aushubmaterial mit Baurestmassen-deponiequalität verunreinigtes Aushubmaterial, das 1. die Grenzwerte des Anhangs 1 Tabellen 5 und 6 DVO 2008 einhält oder 2. auf einem konkreten Baurestmassendeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann 2022-01-01
9008390123553 31426 Dach- und Pflanzensubstrate nicht zu verwenden für: Dach- und Pflanzensubstrate, die künstliche Mineralfasern enthalten sowie für hydroponische Substrate die für eine Kompostierung vorgesehen oder geeignet sind 2022-01-01
9008390123560 31426 77 g Dach- und Pflanzensubstrate gefährlich kontaminiert nicht zu verwenden für gefährlich kontaminierte Dach- und Pflanzensubstrate, die künstliche Mineralfasern enthalten 2022-01-01
9008390014240 31427 Betonabbruch 31409 77 g
9008390025413 31427 17 Betonabbruch nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen 31409 77 g
9008390014257 31427 91 Betonabbruch verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31441 91 g Wenn gefährlich kontaminierter Betonabbruch stabilisiert wurde, ist die Abfallart 31441 91 zu verwenden.
9008390123577 31428 mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich 31429 g zuzuordnen ab 2 mg LHKW/kg 2022-01-01
9008390123584 31429 g mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigtes Aushubmaterial, gefährlich 31428 auch zuzuordnen für Material von Standorten gemäß § 4 Abs. 3 Z 1. auf denen mit entsprechenden Stoffen gehandhabt wurde (insb. Putzereien) 2022-01-01
9008390014264 31430 verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften 31437 41 gn, 31430 77 g zB hydroponische Substrate aus Mineralfasern; nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralfasern, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind
9008390014271 31430 77 g verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften gefährlich kontaminiert
9008390014288 31430 91 verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31437 91 gn, 31430 77 g
9008390010013 31432 Graphit, Graphitstaub
9008390010228 31432 77 g Graphit, Graphitstaub gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390010570 31432 91 Graphit, Graphitstaub verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014295 31434 verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch nicht schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) 31435 g nicht zu verwenden für Sägemehl und -späne, die als Aufsaugmaterial verwendet wurden (Verwendung der Abfallarten 17211 und 17212)
9008390014301 31434 91 verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch nicht schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31435 91 g
9008390014318 31435 g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) 31434 nicht zu verwenden für Sägemehl und -späne, die als Aufsaugmaterial verwendet wurden (Verwendung der Abfallarten 17216 und 17217)
9008390014325 31435 91 g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123591 31436 gn asbesthaltiges Aushubmaterial und asbesthaltige Abfälle aus Altlasten zB asbesthaltiges Tunnelausbruchmaterial; stabilisiertes asbesthaltiges Aushubmaterial und stabilisierte asbesthaltige Abfälle aus Altlasten sind der Abfallart 31412 gn zuzuordnen 2022-01-01
9008390123607 31437 40 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Asbestabfälle, Asbeststäube Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Asbest-abfälle (zB Spritzasbest, Asbestschnüre oder Asbestpappen) oder Asbestabfälle mit organischen Bestandteilen (zB. Vinylasbest oder Gummiasbest) sowie natürliche Mineralfaserabfälle mit karzinogenen Eigenschaften; nachträglich mit hydraulischen Bindemitteln verfestigte oder stabilisierte Asbest-abfälle (wie zB verfestigter Spritzasbest oder verfestigte Asbeststäube) sind der Abfallart SN 31412 gn zuzuordnen 2022-01-01
9008390123614 31437 41 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften künstliche Mineralfaserabfälle Abfallart zu verwenden für Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften; für Mineralwollen wie Steinwolle, Glaswolle und Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle ist die gefährliche nicht ausstufbare Abfallart SN 31437 mit der jeweiligen Spezifizierung 42, 43, 44 zu verwenden 2022-01-01
9008390123621 31437 42 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Steinwolle Abfallart zu verwenden für Mineralwollen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 2022-01-01
9008390123638 31437 43 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Glaswolle Abfallart zu verwenden für Mineralwollen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 2022-01-01
9008390123645 31437 44 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle Abfallart zu verwenden für Mineralwollen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 2022-01-01
9008390123652 31437 91 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert Abfallart nur zu verwenden für Abfälle der gefährlichen nicht ausstufbaren Abfallarten SN 31437 41, 42, 43, 44 welche stabilisiert wurden 2022-01-01
9008390014349 31438 Gips 31445 g oder 31620 g Ist aus einem spezifischen Prozess im Einzelfall bekannt, dass im Gips eine allfällige Beimengung/Kontamination in einem derartigen Ausmaß vorliegt (zB Schwermetalle), dass ein Gefahrenmerkmal ausgelöst werden kann, ist auch die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 gewässergefährdend zu bewerten. Falls aufgrund der Kontamination HP 14 zutrifft, ist die gefährliche SN 31445 bzw. im Falle von Gipsschlamm die SN 31620 zuzuordnen.
9008390133392 31438 24 Gips Calciumsulfatestrich (Anhydritestrich) 2025-04-01
9008390014356 31438 91 Gips verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31445 91 g
9008390014363 31439 g mineralische Rückstände aus der Gasreinigung Abfallart auch zu verwenden für Filterstäube aus der Abgasreinigung von Anlagen zur Zementerzeugung, sofern sie als Abfall anfallen
9008390014370 31439 88 mineralische Rückstände aus der Gasreinigung ausgestuft
9008390014387 31439 91 g mineralische Rückstände aus der Gasreinigung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014394 31440 g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen 31451
9008390014400 31440 88 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen ausgestuft
9008390014417 31440 91 g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123669 31441 g Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen Für Brandschutt gilt die Regelvermutung, dass es sich um gefährlichen Abfall handelt (PAK-Kontamination, allenfalls PCDD/PCDF-Bildung bei der Verbrennung). 2022-01-01
9008390123676 31441 19 Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen Brandschutt von nicht gewerblichen Objekten, nicht gefährlich bei Ablagerung auf Massenabfalldeponien Ablagerung von Brandschutt nach Aussortierung der organischen Anteile auf Massenabfalldeponien. 2022-01-01
9008390123683 31441 91 g Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390014448 31442 Kieselsäure- und Quarzabfälle
9008390014455 31442 77 g Kieselsäure- und Quarzabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014462 31442 91 Kieselsäure- und Quarzabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390133385 31443 Recyclinggips, qualitätsgesichert 2025-01-01
9008390014479 31444 Schleifmittel
9008390014486 31444 77 g Schleifmittel gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014493 31444 91 Schleifmittel verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014509 31445 g Gipsabfälle mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31438
9008390014516 31445 91 g Gipsabfälle mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014523 31446 Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend organisch
9008390014530 31446 77 g Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend organisch gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014547 31446 91 Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend organisch verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014554 31447 Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend anorganisch
9008390014561 31447 77 g Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend anorganisch gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014578 31447 91 Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend anorganisch verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014585 31449 keramische Bottichauskleidungen
9008390014592 31449 77 g keramische Bottichauskleidungen gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014608 31449 91 keramische Bottichauskleidungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014615 31450 Kesselstein
9008390014622 31450 77 g Kesselstein gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014639 31450 91 Kesselstein verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014646 31451 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen 31440 g
9008390014653 31451 91 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31440 91 g
9008390014660 31460 Glasurabfälle 31460 77 g Wenn Glasurabfälle schwermetallhaltig sind, sodass eine gefahrenrelevante Eigenschaft erfüllt wird, ist die SN 31460 77 g zu verwenden
9008390014677 31460 77 g Glasurabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014684 31460 91 Glasurabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014691 31465 Glas und Keramik mit produktionsspezifischen Beimengungen (zB Glühlampen, Windschutzscheiben, Verbundscheiben, Drahtglas, Spiegel) 31466 g Für die in der SN 31465 angeführten Glasabfälle wie Drahtglas, Glühlampen, Spiegel, Verbund- oder Windschutzscheiben ist von nicht gefährlichen Abfällen auszugehen. Auch für andere, damit vergleichbare Abfälle von Glas und Keramik kann mittels gutachterlicher, plausibler Begründung eine Zuordnung zur nicht gefährlichen SN erfolgen. Bei Abfällen von Fliesen mit schwermetallhaltiger Glasur ist zu bewerten, ob diese Fliesen gegebenenfalls die Grenzwerte für Blei- oder Cadmiumverbindungen etc. überschreiten. Dasselbe trifft auch auf Glasabfälle zu, die Schwermetalloxide enthalten.
9008390014707 31465 91 Glas und Keramik mit produktionsspezifischen Beimengungen (zB Glühlampen, Windschutzscheiben, Verbundscheiben, Drahtglas, Spiegel) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31466 91 g
9008390014714 31466 g Glas und Keramik mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31465
9008390014721 31466 91 g Glas und Keramik mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014738 31467 Gleisschottermaterial Gleisaushubmaterial mit more als 50 Gewichtsprozent Gleisschotter (Korngröße größer 38mm)
9008390014745 31467 77 g Gleisschottermaterial gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014752 31467 91 Gleisschottermaterial verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014769 31468 Weißglas (Verpackungsglas) Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus Weißglas, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390014776 31468 77 g Weißglas (Verpackungsglas) gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014783 31468 91 Weißglas (Verpackungsglas) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014790 31469 Buntglas (Verpackungsglas) Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus Buntglas, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390014806 31469 77 g Buntglas (Verpackungsglas) gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014813 31469 91 Buntglas (Verpackungsglas) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014820 31472 kulturfähige Erde, Typ E2, Klasse A1 31423 g oder 31424 g für eine weitgehend uneingeschränkte Verwertung, auch in der Landwirtschaft; hergestellt aus zumindest 80 Masse% "mittelschwerem" oder "schwerem" Boden; entsprechend dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan
9008390014837 31473 kulturfähige Erde, Typ E2, Klasse A2 31423 g oder 31424 g zur Verwertung für Untergrundverfüllungen und in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen, hergestellt aus zumindest 80 Masse% "mittelschwerem" oder "schwerem" Boden; entsprechend dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan
9008390014844 31474 kulturfähige Erde, Typ E3, Klasse A1 31423 g oder 31424 g für eine weitgehend uneingeschränkte Verwertung, auch in der Landwirtschaft; hergestellt aus weniger als 80 Masse% Bodenaushubmaterial oder aus "leichtem" Boden; entsprechend dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan
9008390014851 31475 kulturfähige Erde, Typ E3, Klasse A2 31423 g oder 31424 g zur Verwertung für Untergrundverfüllungen und in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen, hergestellt aus weniger als 80 Masse% Bodenaushubmaterial oder aus "leichtem" Boden; entsprechend dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan
9008390025437 31482 g Bodenbestandteile aus der biologischen Behandlung
9008390025444 31482 88 Bodenbestandteile aus der biologischen Behandlung ausgestuft
9008390025451 31482 91 g Bodenbestandteile aus der biologischen Behandlung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390025468 31483 Bodenbestandteile aus der thermischen Behandlung keine Schlacken und Bettaschen aus der Abfall(mit)verbren-nung
9008390025475 31483 91 Bodenbestandteile aus der thermischen Behandlung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390025482 31484 g Bodenbestandteile aus der chemisch/physikalischen oder mechanischen Behandlung
9008390025499 31484 88 Bodenbestandteile aus der chemisch/physikalischen oder mechanischen Behandlung ausgestuft
9008390025505 31484 91 g Bodenbestandteile aus der chemisch/physikalischen oder mechanischen Behandlung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390025512 31485 Garten- und Blumenerden 31423 g oder 31424 g
9008390014226 31486 g Gießformen und -sande vor dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 31488
9008390025529 31486 91 g Gießformen und -sande vor dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014219 31487 g Gießformen und -sande nach dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 31489
9008390014233 31487 91 g Gießformen und -sande nach dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013656 31488 Gießformen und -sande vor dem Gießen 31486 g
9008390013663 31488 91 Gießformen und -sande vor dem Gießen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31486 91 g
9008390014196 31489 Gießformen und -sande nach dem Gießen 31487 g
9008390014202 31489 91 Gießformen und -sande nach dem Gießen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31487 91 g
9008390110171 31490 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse U-A gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110188 31491 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse U‑B gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110195 31492 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse U‑E gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110201 31493 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse H‑B gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110218 31494 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse B‑B gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110225 31495 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse B‑C gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110232 31496 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse B‑D gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110249 31497 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse D gemäß Recycling-Baustoffverordnung 2015-06-29
9008390110256 31498 20 Asphaltmischgut B‑D Anhang 1 Tabelle 2 der Recycling-Baustoffverordnung 2016-01-01
9008390110478 31498 10 schlackenhaltiger Ausbauasphalt Anhang 1 Tabelle 1 der Recycling-Baustoffverordnung 54912 77 g zur Herstellung von Recycling-Baustoffen gem. RBV 2016-01-01
9008390123690 31498 11 schlackenhaltiger Ausbauasphalt gem. § 10b DVO 2008 54912 77 g zur Deponierung gem. § 10b DVO 2008 2022-01-01
9008390110263 31499 20 Asphaltmischgut D Anhang 1 Tabelle 2 der Recycling-Baustoffverordnung 2015-06-29
9008390110485 31499 10 schlackenhaltiges technisches Schüttmaterial Anhang 1 Tabelle 1 der Recycling-Baustoffverordnung 31424 g zur Herstellung von Recycling-Baustoffen gem. RBV 2016-01-01
9008390123706 31499 11 schlackenhaltiges technisches Schüttmaterial gem. § 10b DVO 2008 31424 g zur Deponierung gem. § 10b DVO 2008 2022-01-01
9008390123713 31501 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse A1 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial gemäß den Vorgaben des Behandlungsgrundsatzes für Aushubmaterialien des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022-01-01
9008390123720 31502 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse A2 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial gemäß den Vorgaben des Behandlungsgrundsatzes für Aushubmaterialien des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022-01-01
9008390123737 31503 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse A2G gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial gemäß den Vorgaben des Behandlungsgrundsatzes für Aushubmaterialien des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022-01-01
9008390123744 31504 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse BA gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial gemäß den Vorgaben des Behandlungsgrund-satzes für Aushubmaterialien des Bundes-Abfallwirtschaftsplan; 2022-01-01
9008390123751 31505 Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse IN gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial gemäß den Vorgaben des Behandlungsgrundsatzes für Aushubmaterialien des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022-01-01
9008390123768 31511 stabilisierte Abfälle, die zum Zweck der Deponierung ausgestuft wurden Werden stabilisierte oder gefährliche immobilisierte Abfälle zum Zweck der Deponierung durch den Deponiebetreiber zur Ausstufung angezeigt, werden sie nach der Ausstufung der Abfallart SN 31511 zugeordnet. 2022-01-01
9008390014875 31601 Schlamm aus der Betonherstellung Abfallart auch zu verwenden für Betonschlamm aus dem Ausspülen/Reinigen von Mischanlagen, Lieferfahrzeugen, etc. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist; SN auch zu verwenden für Betonschleifschlamm, der beim Schleifen von Betonsteinen/-platten anfällt. Dieser weist vermutlich keine reizenden oder ätzenden Eigenschaften more auf, da im ausgehärteten Beton kaum freies Calciumhydroxid verfügbar ist. Der Großteil wird in Ca-Al-Silikate eingebaut sein
9008390014882 31601 77 g Schlamm aus der Betonherstellung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014899 31601 91 Schlamm aus der Betonherstellung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014905 31602 Steinschleifschlamm
9008390014912 31602 77 g Steinschleifschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014929 31602 91 Steinschleifschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014936 31603 Filterschlamm aus der Bleicherdeherstellung
9008390014943 31603 77 g Filterschlamm aus der Bleicherdeherstellung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014950 31603 91 Filterschlamm aus der Bleicherdeherstellung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014967 31604 Tonsuspensionen
9008390014974 31604 77 g Tonsuspensionen gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014981 31604 91 Tonsuspensionen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014998 31605 Schlamm aus der Zementfabrikation Abfallart auch zu verwenden für Zementreste oder Zementschlämme, die als Abfall anfallen; Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend)
9008390015001 31605 77 g Schlamm aus der Zementfabrikation gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015018 31605 91 Schlamm aus der Zementfabrikation verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015025 31606 Schlamm aus der Kalksandsteinfabrikation
9008390015032 31606 77 g Schlamm aus der Kalksandsteinfabrikation gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015049 31606 91 Schlamm aus der Kalksandsteinfabrikation verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015056 31607 Schlamm aus der Fertigmörtelherstellung
9008390015063 31607 77 g Schlamm aus der Fertigmörtelherstellung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015070 31607 91 Schlamm aus der Fertigmörtelherstellung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015087 31608 Rotschlamm aus der Aluminiumerzeugung
9008390015094 31608 77 g Rotschlamm aus der Aluminiumerzeugung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015100 31608 91 Rotschlamm aus der Aluminiumerzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390100431 31609 gn Asbestzementschlamm verfestigter oder stabilisierter Asbestzementschlamm ist der Abfallart 31412 gn zuzuordnen 2007-01-01
9008390015124 31610 Emailleschlamm
9008390015131 31610 77 g Emailleschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015148 31610 91 Emailleschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015155 31611 g Graphitschlamm
9008390015162 31611 88 Graphitschlamm ausgestuft
9008390015179 31611 91 g Graphitschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015186 31612 g Kalkschlamm
9008390015193 31612 88 Kalkschlamm ausgestuft
9008390015209 31612 91 g Kalkschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015216 31613 Gipsschlamm 31620 g
9008390015223 31613 91 Gipsschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31620 91 g
9008390015230 31614 Schlamm aus Eisenhütten
9008390015247 31614 77 g Schlamm aus Eisenhütten gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015254 31614 91 Schlamm aus Eisenhütten verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015261 31615 Schlamm aus Stahlwalzwerken
9008390015278 31615 77 g Schlamm aus Stahlwalzwerken gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015285 31615 91 Schlamm aus Stahlwalzwerken verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015292 31616 Schlamm aus Gießereien
9008390015308 31616 77 g Schlamm aus Gießereien gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015315 31616 91 Schlamm aus Gießereien verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015322 31617 Glasschleifschlamm 31633 g Abfallart nur zu verwenden für Glasschleifschlamm, der keine schwermetall-haltigen Glasabfälle enthält. Glasschleifschlamm mit gewässergefährdenden Eigenschaften (zB Schleifschlamm von zinkoxid-, bleioxid- oder tiefblauem, cobaltoxidhaltigem Glas) ist der gefährlichen SN 31633 zuzuordnen
9008390015339 31617 91 Glasschleifschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31633 91 g
9008390015346 31618 g Carbidschlamm
9008390015353 31618 88 Carbidschlamm ausgestuft
9008390015360 31618 91 g Carbidschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015377 31619 Gichtgasschlamm
9008390015384 31619 77 g Gichtgasschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015391 31619 91 Gichtgasschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015407 31620 g Gipsschlamm mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31613
9008390015414 31620 91 g Gipsschlamm mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015421 31621 g Kalkschlamm mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31612 88
9008390015438 31621 91 g Kalkschlamm mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015445 31622 Magnesiumoxidschlamm
9008390015452 31622 77 g Magnesiumoxidschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015469 31622 91 Magnesiumoxidschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015476 31624 Eisenoxidschlamm aus Reduktionsprozessen
9008390015483 31624 77 g Eisenoxidschlamm aus Reduktionsprozessen gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015490 31624 91 Eisenoxidschlamm aus Reduktionsprozessen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015506 31625 Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub
9008390015513 31625 77 g Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015520 31625 91 Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015537 31626 g Schlamm aus der Nichteisenmetall-Erzeugung
9008390015544 31626 88 Schlamm aus der Nichteisenmetall-Erzeugung ausgestuft
9008390015551 31626 91 g Schlamm aus der Nichteisenmetall-Erzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015568 31627 Aluminiumoxidschlamm
9008390015575 31627 77 g Aluminiumoxidschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015582 31627 91 Aluminiumoxidschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015599 31628 g Härtereischlamm aus cyanidhaltigen Härtebädern
9008390015605 31628 88 Härtereischlamm aus cyanidhaltigen Härtebädern ausgestuft
9008390015612 31628 91 g Härtereischlamm aus cyanidhaltigen Härtebädern verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015629 31629 g Härtereischlamm aus nitrat- bzw. nitrithaltigen Härtebädern
9008390015636 31629 88 Härtereischlamm aus nitrat- bzw. nitrithaltigen Härtebädern ausgestuft
9008390015643 31629 91 g Härtereischlamm aus nitrat- bzw. nitrithaltigen Härtebädern verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015650 31630 g Bariumcarbonatschlamm
9008390015667 31630 88 Bariumcarbonatschlamm ausgestuft
9008390015674 31630 91 g Bariumcarbonatschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015681 31631 Bariumsulfatschlamm
9008390015698 31631 77 g Bariumsulfatschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015704 31631 91 Bariumsulfatschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015711 31632 g Bariumsulfatschlamm aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse, quecksilberhaltig 31631
9008390015728 31632 91 g Bariumsulfatschlamm aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse, quecksilberhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015735 31633 g Glasschleifschlamm mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen 31617
9008390015742 31633 91 g Glasschleifschlamm mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015759 31634 Carbonatationsschlamm
9008390015766 31634 77 g Carbonatationsschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015773 31634 91 Carbonatationsschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015780 31635 Rübenerde
9008390015797 31635 77 g Rübenerde gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015803 31635 91 Rübenerde verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015810 31636 Bohrschlamm, verunreinigt
9008390015827 31636 77 g Bohrschlamm, verunreinigt gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015834 31636 91 Bohrschlamm, verunreinigt verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015841 31637 g Phosphatierschlamm
9008390015858 31637 88 Phosphatierschlamm ausgestuft
9008390015865 31637 91 g Phosphatierschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015872 31638 g Calciumsulfitschlamm
9008390015889 31638 88 Calciumsulfitschlamm ausgestuft
9008390015896 31638 91 g Calciumsulfitschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015902 31639 g sonstige Schlämme aus Fäll- und Löseprozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen
9008390015919 31639 88 sonstige Schlämme aus Fäll- und Löseprozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen ausgestuft
9008390015926 31639 91 g sonstige Schlämme aus Fäll- und Löseprozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390015933 31640 Füll- und Trennmittelsuspensionen (Mineral-, Feststoffanteile)
9008390015940 31640 77 g Füll- und Trennmittelsuspensionen (Mineral-, Feststoffanteile) gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015957 31640 91 Füll- und Trennmittelsuspensionen (Mineral-, Feststoffanteile) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015964 31641 Calciumfluoridschlamm
9008390015971 31641 77 g Calciumfluoridschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390015988 31641 91 Calciumfluoridschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390015995 31642 g Kesselreinigungsrückstände
9008390016008 31642 88 Kesselreinigungsrückstände ausgestuft
9008390016015 31642 91 g Kesselreinigungsrückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016022 31660 g Schlamm aus der Gas- und Abgasreinigung
9008390016039 31660 88 Schlamm aus der Gas- und Abgasreinigung ausgestuft
9008390016046 31660 91 g Schlamm aus der Gas- und Abgasreinigung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016077 35101 eisenhaltiger Staub ohne schädliche Beimengungen 31223 g
9008390016084 35101 91 eisenhaltiger Staub ohne schädliche Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31223 91 g
9008390016091 35102 Zunder und Hammerschlag, Walzensinter
9008390016107 35102 77 g Zunder und Hammerschlag, Walzensinter gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390016114 35102 91 Zunder und Hammerschlag, Walzensinter verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390016121 35103 Eisen- und Stahlabfälle auch Eisen- und Stahlabfälle mit nicht gefährlichen Verunreinigungen.
9008390016138 35103 77 g Eisen- und Stahlabfälle gefährlich kontaminiert
9008390016145 35105 Eisenmetallemballagen und -behältnisse 35106 g Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen aus Eisen- und Stahl, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/ STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390016152 35106 g Eisenmetallemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten 35105
9008390016169 35107 Kfz-Katalysatoren und andere Edelmetall-Katalysatoren
9008390016176 35107 77 g Kfz-Katalysatoren und andere Edelmetall-Katalysatoren gefährlich kontaminiert
9008390016190 35201 gn elektrische und elektronische Geräte und Geräteteile, mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen Geräte und Geräteteile, die keiner Sammel- und Behandlungskategorie einer Verordnung nach § 14 AWG 2002 unterliegen. Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390016206 35202 elektrische und elektronische Geräte und Geräteteile, ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen 35201 gn Geräte und Geräteteile, die keiner Sammel- und Behandlungskategorie einer Verordnung nach § 14 AWG 2002 unterliegen
9008390016213 35203 gn Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -teile, mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Anteilen oder Inhaltsstoffen (zB Starterbatterie, Bremsflüssigkeit, Motoröl) Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -teile auch mit alternativen Antriebsystemen sind dieser Abfallart zuzuordnen; Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen;
9008390016220 35204 Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -teile, ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Anteilen oder Inhaltsstoffen 35203 gn
9008390016237 35205 gn Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, HFCKW-, HFKW und KW-haltigen Kältemitteln (zB Propan, Butan) Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390016244 35206 gn Kühl- und Klimageräte mit anderen Kältemitteln (zB Ammoniak bei Absorberkühlgeräten) Erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390016268 35207 g Leiterplatten, bestückt 35208 bestückte Leiterplatten ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen sind entstückten Leiterplatten gleichzusetzen
9008390016275 35208 Leiterplatten, entstückt oder unbestückt 35207 g bestückte Leiterplatten ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen sind entstückten Leiterplatten gleichzusetzen
9008390016282 35209 g Elektrolytkondensatoren
9008390016299 35209 88 Elektrolytkondensatoren ausgestuft
9008390016305 35210 gn Bildröhren (nach dem Prinzip der Kathodenstrahlröhre) verfestigte oder stabilisierte Bildröhren (nach dem Prinzip der Kathodenstrahlröhre) sind der Abfallart 31466 91 g zuzuordnen
9008390016312 35211 g Flüssigkristallanzeigen (LCD) dabei handelt es sich insbesondere um solche, die quecksilberhaltige Gasentladungslampen als Hintergrundbeleuch-tung haben
9008390016329 35211 88 Flüssigkristallanzeigen (LCD) ausgestuft
9008390025536 35212 gn Bildschirmgeräte, einschließlich Bildröhrengeräte Abfallart umfasst Geräte, deren Hauptbestandteil der Bildschirm darstellt (keine kleinen LCD-Anzeigen)
9008390123775 35215 g Photovoltaikmodule mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 35216 Abfallart zu verwenden für nicht siliciumbasierte PV-Module, Dünnschicht- und Kombinations-zellen die zB Galliumarsenid, Cadmiumtellurid, Indiumphosphid enthalten; auch für „Kombinationszellen“ (Mehrfachsolarzellen), die Schichten unterschiedlicher Halbleiter enthalten und nicht nur aus Silicium bestehen; SN auch zu verwenden für sonstige gefährliche Photovoltaikmodule 2022-01-01
9008390123782 35216 Photovoltaikmodule ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 35215 g Abfallart zu verwenden für PV-Module mit Solarzellen aus (mono– und poly–) kristallinem Silizium sowie aus amorphem Silizium oder Siliciumcarbid sowie sonstige nicht gefährliche Photovoltaikmodule 2022-01-01
9008390025543 35220 gn Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Großgeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften Eine der äußeren Abmessungen beträgt more als 50 cm; erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV) kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390025550 35221 Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Großgeräte 35220 gn Eine der äußeren Abmessungen beträgt more als 50 cm
9008390025567 35230 gn Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Kleingeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften Keine äußere Abmessung beträgt more als 50 cm; erst durch eine Behandlung nach dem Stand der Technik (AbfallBPV)kann ein nicht gefährlicher Abfall entstehen
9008390025574 35231 Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Kleingeräte 35230 gn keine äußere Abmessung beträgt more als 50 cm
9008390016343 35301 Stanz- und Zerspanungsabfälle
9008390016350 35301 77 g Stanz- und Zerspanungsabfälle gefährlich kontaminiert
9008390016367 35302 Blei Nur für Metallabfälle in massiver Form. Bleistäube (und nicht massive, metallische Bleiabfälle) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen.
9008390016374 35302 77 g Blei gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016381 35303 Hartzink
9008390016398 35303 77 g Hartzink gefährlich kontaminiert
9008390016404 35304 Aluminium, Aluminiumfolien Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften; Aluminiumabfälle mit entzündlichen Eigenschaften sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen.
9008390016411 35304 77 g Aluminium, Aluminiumfolien gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften, die mit gefährlichen Stoffen/Abfällen kontaminiert sind;
9008390016428 35306 Elektronspäne Nur für Metallabfälle in massiver Form. Elektron ist eine Metalllegierung aus mind. 90 % Mg, ca. 10 % Al mit geringen Anteilen an Zn, Sn und anderen Legierungsbestandteilen. Nicht massive, metallische Elektronabfälle (zB Stäube) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen
9008390016435 35306 77 g Elektronspäne gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016442 35307 Berylliumspäne Nur für Metallabfälle in massiver Form. Nicht massive, metallische Berylliumabfälle sind der gefährlichen SN 35318 zuzuordnen
9008390016459 35307 77 g Berylliumspäne gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016466 35308 Magnesium Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften. Metallische Magnesiumabfälle mit entzündlichen Eigenschaften sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 Filterstäube, NE-metallhaltig zuzuordnen.
9008390016473 35308 77 g Magnesium gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle ohne entzündliche Eigenschaften, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016480 35309 Zink, Zinkplatten Nur für Metallabfälle in massiver Form. Nicht massive, metallische Zinkabfälle (zB Zinkstäube) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen. Bestimmte Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie - siehe nicht gefährliche SN 31223 51.
9008390016497 35309 77 g Zink, Zinkplatten gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016503 35310 Kupfer Nur für Metallabfälle in massiver Form. Nicht massive, metallische Kupferabfälle (zB Kupferstäube) sind der gefährlichen SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen; bestimmte Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie - siehe nicht gefährliche SN 31223 51.
9008390016510 35310 77 g Kupfer gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016527 35314 Kabel
9008390016534 35314 77 g Kabel gefährlich kontaminiert
9008390016541 35315 NE-Metallschrott, NE-Metallemballagen 35327 g Abfallart auch zu verwenden für restentleerte NE-Metallverpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosions-gefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren;
9008390016558 35318 g berylliumhaltige Stäube 31217 88 oder 31223 88
9008390016565 35318 91 g berylliumhaltige Stäube verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016572 35321 g sonstige NE-metallhaltige Stäube
9008390016589 35321 88 sonstige NE-metallhaltige Stäube ausgestuft
9008390016596 35321 91 g sonstige NE-metallhaltige Stäube verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016602 35322 gn Bleiakkumulatoren
9008390016626 35323 gn Nickel-Cadmium-Akkumulatoren darunter zu subsumieren sind auch Nickel-Metallhydridakkus und Natrium-Nickelchlorid-Batterien (Zebra Batterien)
9008390016640 35324 gn Knopfzellen Lithium-haltige Knopfzellen sind aufgrund des Gefährdungspotentials der SN 35337 g Lithiumbatterien zuzuordnen
9008390016664 35326 gn Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Quecksilberdampflampen
9008390016688 35327 g NE-Metallemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten 35315
9008390016695 35330 gn Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 35340 Abfallart zu verwenden für metallische Cadmiumabfälle in nicht massiver Form; ausgenommen von dieser Abfallart sind stückige Schrotte, cadmiert.
9008390016718 35330 91 g Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016725 35331 Nickel und nickelhaltige Abfälle Nur für Metallabfälle in massiver Form (diese SN ist nicht zu verwenden für Akkumulatoren auf Nickelbasis). Nicht massive, metallische Nickelabfälle sind der gefährlichen Abfallart SN 35321 zuzuordnen. Filterstäube sind der gefährlichen Abfallart SN 31223 zuzuordnen.
9008390016732 35331 77 g Nickel und nickelhaltige Abfälle gefährlich kontaminiert Nur für Metallabfälle in massiver Form, die mit gefährlichen Abfällen/Stoffen kontaminiert sind.
9008390016749 35335 gn Zink-Kohle-Batterien
9008390016763 35336 gn Alkali-Mangan-Batterien
9008390016787 35337 gn Lithiumbatterien
9008390016800 35338 gn Batterien, unsortiert
9008390016824 35339 gn Gasentladungslampen (zB Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren)
9008390016701 35340 Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle 35330 gn Nur für Metallabfälle in massiver Form, zB stückige Schrotte, cadmiert. Für nicht massive, metallische Abfälle ist die gefährliche SN 35330 zu verwenden. Filterstäube sind der gefährlichen SN 31217 zuzuordnen.
9008390026687 35340 91 Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 35330 91 g
9008390025581 35341 12 g PCB-haltige Kabel bis 50 ppm PCB 35314 PCB-Gehalt größer als 30 bis 50 ppm; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen
9008390025598 35341 13 g PCB-haltige Kabel größer als 50 bis 100 ppm PCB 35314 PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen
9008390025604 35341 14 g PCB-haltige Kabel größer als 100 bis 500 ppm PCB 35314 PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen
9008390025611 35341 15 g PCB-haltige Kabel größer als 500 bis 5000 ppm PCB 35314 PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen
9008390025628 35341 16 g PCB-haltige Kabel größer als 5000 ppm PCB 35314 PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen
9008390025635 35342 g Kabel mit gefährlichen Isolierstoffen (Teer, Öl u. dgl.) 35314
9008390016848 35501 g Zinkschlamm
9008390016855 35501 88 Zinkschlamm ausgestuft
9008390016862 35501 91 g Zinkschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016879 35502 g Metallschleifschlamm 35507 Es besteht die Regelvermutung, dass Metall-(schleif)schlämme mit Anhaftungen von mineralölhaltigen Kühlschmierstoffen gefährliche Abfälle darstellen. Sie können in der Regel aufgrund der Feinheit des Metalls nicht „tropffrei“ gemacht werden, dass der KW-Index gemäß HP 15 eingehalten werden kann.
9008390016893 35502 91 g Metallschleifschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016909 35503 g Bleischlamm
9008390016916 35503 88 Bleischlamm ausgestuft
9008390016923 35503 91 g Bleischlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016930 35504 Zinnschlamm 35506 g
9008390016947 35504 91 Zinnschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 35506 91 g
9008390016954 35505 g Anodenschlamm
9008390016961 35505 88 Anodenschlamm ausgestuft
9008390016978 35505 91 g Anodenschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016985 35506 g sonstige Metallschlämme
9008390016992 35506 88 sonstige Metallschlämme ausgestuft
9008390017005 35506 91 g sonstige Metallschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390016886 35507 Metallschleifschlamm, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 35502 g nur für nachweislich ölfreie oder entölte, schwermetallfreie Schlämme
9008390025642 35507 91 Metallschleifschlamm, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 35502 91 g
9008390017036 39903 Steinsalzrückstände 39909 g
9008390017043 39903 91 Steinsalzrückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 39909 91 g
9008390017050 39904 Gasreinigungsmasse 39909 g
9008390017067 39904 91 Gasreinigungsmasse verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 39909 91 g
9008390017074 39905 Feuerlöschpulverreste 39909 g
9008390017081 39905 91 Feuerlöschpulverreste verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 39909 91 g
9008390017098 39907 Rückstände mit Elementarschwefel 39909 g
9008390017104 39907 91 Rückstände mit Elementarschwefel verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 39909 91 g
9008390017111 39908 Gemengereste (Glasherstellung) 39909 g
9008390017128 39908 91 Gemengereste (Glasherstellung) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 39909 91 g
9008390017135 39909 g sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifisch oder anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen Abfallart auch zu verwenden für gefährlichen Bypassstaub aus Anlagen zur Zementerzeugung, der als Abfall anfällt. Abfallart auch zu verwenden für gefährliche Gemengereste (Glasherstellung).
9008390017142 39909 88 sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifisch oder anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen ausgestuft im Einzelfall 39903 bis 39908
9008390017159 39909 91 g sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifisch oder anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017180 51101 g cyanidhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017197 51101 88 cyanidhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017203 51101 91 g cyanidhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017210 51102 g chrom(VI)haltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017227 51102 91 g chrom(VI)haltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017234 51103 g chrom(III)haltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017241 51103 88 chrom(III)haltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017258 51103 91 g chrom(III)haltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017265 51104 g kupferhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017272 51104 88 kupferhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017289 51104 91 g kupferhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017296 51105 g zinkhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017302 51105 88 zinkhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017319 51105 91 g zinkhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017326 51106 g cadmiumhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017333 51106 88 cadmiumhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017340 51106 91 g cadmiumhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017357 51107 g nickelhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390010792 51107 88 nickelhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017364 51107 91 g nickelhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017371 51108 g kobalthaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017388 51108 88 kobalthaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017395 51108 91 g kobalthaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017401 51110 g edelmetallhaltiger Galvanikschlamm Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017418 51110 88 edelmetallhaltiger Galvanikschlamm ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017425 51110 91 g edelmetallhaltiger Galvanikschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017432 51112 g sonstige Galvanikschlämme Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017449 51112 88 sonstige Galvanikschlämme ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017456 51112 91 g sonstige Galvanikschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden.
9008390017463 51113 g sonstige Metallhydroxidschlämme Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017470 51113 88 sonstige Metallhydroxidschlämme ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017487 51113 91 g sonstige Metallhydroxidschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017494 51114 g Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017500 51114 88 Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme ausgestuft Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017517 51114 91 g Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017524 51115 g Aluminiumhydroxidschlamm, verunreinigt 51308 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390017531 51115 91 g Aluminiumhydroxidschlamm, verunreinigt verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Da Galvanikschlämme in der Regel eine Vielfalt von Inhaltsstoffen aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Abweichend hiervon müssen cyanidhaltige, chrom(VI)haltige und cadmiumhaltige Galvanikschlämme grundsätzlich unter cyanidhaltige oder chrom(VI)haltige oder cadmiumhaltige Galvanikschlämme eingeordnet werden. (Anmerkung gilt nur für Galvanikschlämme.)
9008390123799 51301 g Zinkoxid 2022-01-01
9008390123805 51301 88 Zinkoxid ausgestuft 2022-01-01
9008390123812 51301 91 g Zinkoxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390017586 51302 g Zinkhydroxid
9008390017593 51302 88 Zinkhydroxid ausgestuft
9008390017609 51302 91 g Zinkhydroxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017616 51303 Zinn (IV)-oxid (Zinnstein)
9008390017623 51303 77 g Zinn (IV)-oxid (Zinnstein) gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390017630 51303 91 Zinn (IV)-oxid (Zinnstein) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390123829 51304 g Braunstein, Manganoxide 2022-01-01
9008390123836 51304 88 Braunstein, Manganoxide ausgestuft 2022-01-01
9008390123843 51304 91 g Braunstein, Manganoxide verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390017678 51305 Aluminiumoxid
9008390017685 51305 77 g Aluminiumoxid gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390017692 51305 91 Aluminiumoxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390017708 51306 Chrom(III)oxid
9008390017715 51306 77 g Chrom(III)oxid gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390017722 51306 91 Chrom(III)oxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390123850 51307 g Kupferoxid 2022-01-01
9008390123867 51307 88 Kupferoxid ausgestuft 2022-01-01
9008390123874 51307 91 g Kupferoxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390017760 51308 Aluminiumhydroxid 51115 g
9008390017777 51308 91 Aluminiumhydroxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51115 91 g
9008390017784 51309 Eisenhydroxid 51309 77 g
9008390102626 51309 77 g Eisenhydroxid gefährlich kontaminiert 51309 zB mineralölhaltiger Eisenhydroxidschlamm aus der Abwasseraufbereitung 2008-03-01
9008390017791 51309 91 Eisenhydroxid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51310 91 g
9008390017807 51310 g sonstige Metallhydroxide 51311
9008390017821 51310 91 g sonstige Metallhydroxide verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123881 51311 sonstige Metallhydroxide ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 51310 g 2022-01-01
9008390123898 51311 91 sonstige Metallhydroxide ohne gefahrenrelevante Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51310 91 g 2022-01-01
9008390017845 51502 g Häutesalz
9008390017852 51502 88 Häutesalz ausgestuft
9008390017869 51502 91 g Häutesalz verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017876 51503 Natrium- und Kaliumphosphatabfälle 51540 g
9008390017883 51503 91 Natrium- und Kaliumphosphatabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51540 91 g
9008390017890 51504 g Imprägniersalzabfälle
9008390017906 51504 88 Imprägniersalzabfälle ausgestuft
9008390017913 51504 91 g Imprägniersalzabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017920 51505 g Lederchemikalien, Gerbstoffe
9008390017937 51505 88 Lederchemikalien, Gerbstoffe ausgestuft
9008390017944 51505 91 g Lederchemikalien, Gerbstoffe verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017951 51507 g Düngemittelreste
9008390017968 51507 88 Düngemittelreste ausgestuft
9008390017975 51507 91 g Düngemittelreste verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390017982 51508 g Pottascherückstände
9008390017999 51508 88 Pottascherückstände ausgestuft
9008390018002 51508 91 g Pottascherückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018019 51509 g Salmiak (Ammonchlorid)
9008390018026 51509 88 Salmiak (Ammonchlorid) ausgestuft
9008390018033 51509 91 g Salmiak (Ammonchlorid) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018040 51511 g Salzbadabfälle
9008390018057 51511 88 Salzbadabfälle ausgestuft
9008390018064 51511 91 g Salzbadabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018071 51512 g Ammoniumfluorid
9008390018088 51512 88 Ammoniumfluorid ausgestuft
9008390018095 51512 91 g Ammoniumfluorid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018101 51513 g Arsenkalk
9008390018118 51513 91 g Arsenkalk verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018125 51514 g Arsentrisulfid
9008390018149 51514 91 g Arsentrisulfid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018156 51516 g Brüniersalze
9008390018163 51516 88 Brüniersalze ausgestuft
9008390018170 51516 91 g Brüniersalze verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018187 51517 Natriumsulfat (Glaubersalz) 51540 g oder 51541 g
9008390018194 51517 91 Natriumsulfat (Glaubersalz) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51540 91 g oder 51541 91 g
9008390018200 51518 Natriumbromid 51540 g oder 51541 g
9008390018217 51518 91 Natriumbromid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51540 91 g oder 51541 91 g
9008390123904 51519 g Eisenchlorid 2022-01-01
9008390123911 51519 91 g Eisenchlorid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390123928 51520 g Eisensulfat 2022-01-01
9008390123935 51520 91 g Eisensulfat verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390018262 51521 g Bleisulfat
9008390018279 51521 91 g Bleisulfat verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018286 51523 Natriumchlorid 51540 g oder 51541 g
9008390018293 51523 91 Natriumchlorid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51540 91 g oder 51541 91 g
9008390018309 51524 g Bleisalze
9008390018316 51524 91 g Bleisalze verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018323 51525 g Bariumsalze
9008390018330 51525 88 Bariumsalze ausgestuft
9008390018347 51525 91 g Bariumsalze verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018354 51526 Calciumchlorid 51540 g oder 51541 g
9008390018361 51526 91 Calciumchlorid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51540 91 g oder 51541 91 g
9008390018378 51527 Magnesiumchlorid 51540 g oder 51541 g
9008390018385 51527 91 Magnesiumchlorid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 51540 91 g oder 51541 91 g
9008390018392 51528 g Alkali- und Erdalkalisulfide
9008390018408 51528 91 g Alkali- und Erdalkalisulfide verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018415 51529 g Schwermetallsulfide
9008390018422 51529 88 Schwermetallsulfide ausgestuft
9008390018439 51529 91 g Schwermetallsulfide verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018446 51530 g Kupferchlorid
9008390018453 51530 88 Kupferchlorid ausgestuft
9008390018460 51530 91 g Kupferchlorid verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018477 51532 g Chlorkalk
9008390018484 51532 88 Chlorkalk ausgestuft
9008390018491 51532 91 g Chlorkalk verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018507 51533 g Salze, cyanidhaltig
9008390018514 51533 88 Salze, cyanidhaltig ausgestuft
9008390018521 51533 91 g Salze, cyanidhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018538 51534 g Salze, nitrat-, nitrithaltig
9008390018545 51534 88 Salze, nitrat-, nitrithaltig ausgestuft
9008390018552 51534 91 g Salze, nitrat-, nitrithaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018569 51535 g Vanadiumsalze
9008390018576 51535 88 Vanadiumsalze ausgestuft
9008390018583 51535 91 g Vanadiumsalze verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018590 51539 g sonstige Arsenverbindungen
9008390018606 51539 88 sonstige Arsenverbindungen ausgestuft
9008390018613 51539 91 g sonstige Arsenverbindungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018620 51540 g sonstige Salze, leicht löslich
9008390018637 51540 88 sonstige Salze, leicht löslich ausgestuft
9008390018644 51540 91 g sonstige Salze, leicht löslich verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018651 51541 g sonstige Salze, schwerlöslich
9008390018668 51541 88 sonstige Salze, schwerlöslich ausgestuft
9008390018675 51541 91 g sonstige Salze, schwerlöslich verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018682 51543 g gebrauchte ammoniakalische Kupferätzlösungen
9008390018699 51543 88 gebrauchte ammoniakalische Kupferätzlösungen ausgestuft
9008390018705 51550 g Kupfersalze, wasserlöslich (ausgenommen Kupferchlorid)
9008390018712 51550 88 Kupfersalze, wasserlöslich (ausgenommen Kupferchlorid) ausgestuft
9008390018729 51550 91 g Kupfersalze, wasserlöslich (ausgenommen Kupferchlorid) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390018750 52101 g Akku-Säuren
9008390018767 52102 g Säuren und Säuregemische, anorganisch
9008390018774 52102 88 Säuren und Säuregemische, anorganisch ausgestuft
9008390018781 52103 g Säuren, Säuregemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zB Beizen, Ionenaustauschereluate)
9008390018798 52103 88 Säuren, Säuregemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zB Beizen, Ionenaustauschereluate) ausgestuft
9008390018804 52105 g Chromschwefelsäure
9008390018828 52201 g organische Säuren und Säuregemische, halogeniert
9008390018835 52201 88 organische Säuren und Säuregemische, halogeniert ausgestuft
9008390018842 52202 g organische Säuren und Säuregemische, nicht halogeniert
9008390018859 52202 88 organische Säuren und Säuregemische, nicht halogeniert ausgestuft
9008390018873 52402 g Laugen, Laugengemische
9008390018880 52402 88 Laugen, Laugengemische ausgestuft
9008390018897 52403 g Ammoniaklösung (Salmiakgeist)
9008390018903 52404 g Laugen und Laugengemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zB Beizen, Ionenaustauschereluate, Entfettungsbäder)
9008390018910 52404 88 Laugen und Laugengemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zB Beizen, Ionenaustauschereluate, Entfettungsbäder) ausgestuft
9008390018934 52701 g Hypochlorit-Ablauge
9008390018941 52701 88 Hypochlorit-Ablauge ausgestuft
9008390018958 52707 g Fixierbäder
9008390018965 52707 88 Fixierbäder ausgestuft
9008390018972 52708 Sulfitablauge 52725 g Grundsätzlich ist Sulfitablauge nicht gefährlicher Abfall. Falls Sulfitablauge ausnahmsweise gefährlich kontaminiert ist, ist die Abfallart 52725 g zu verwenden
9008390018989 52710 g Gerbereibrühe
9008390018996 52710 88 Gerbereibrühe ausgestuft
9008390019009 52711 g Bäder, sulfidhaltig 52725 88
9008390019016 52712 g Konzentrate, chrom(VI)haltig
9008390019023 52713 g Konzentrate, cyanidhaltig
9008390019030 52714 g Spül- und Waschwässer, cyanidhaltig
9008390019047 52715 g Bleichbäder
9008390019054 52715 88 Bleichbäder ausgestuft
9008390019061 52716 g Konzentrate, metallsalzhaltig (zB Nitratlösungen, Entrostungsbäder, Brünierbäder)
9008390019078 52716 88 Konzentrate, metallsalzhaltig (zB Nitratlösungen, Entrostungsbäder, Brünierbäder) ausgestuft
9008390019085 52717 g Bleichereiablauge, chlorfrei
9008390019092 52717 88 Bleichereiablauge, chlorfrei ausgestuft
9008390019108 52718 g Bleichereiablauge, chlorhaltig
9008390019115 52718 88 Bleichereiablauge, chlorhaltig ausgestuft
9008390019122 52722 g Spül- und Waschwässer, metallsalzhaltig
9008390019139 52722 88 Spül- und Waschwässer, metallsalzhaltig ausgestuft
9008390019146 52723 g Entwicklerbäder
9008390019153 52723 88 Entwicklerbäder ausgestuft
9008390019160 52724 g Kühlmittellösungen
9008390019177 52724 88 Kühlmittellösungen ausgestuft
9008390019184 52725 g sonstige wässrige Konzentrate
9008390019191 52725 88 sonstige wässrige Konzentrate ausgestuft
9008390019221 53103 g Altbestände von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
9008390019238 53103 88 Altbestände von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ausgestuft
9008390019245 53103 91 g Altbestände von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390019252 53104 g Produktionsabfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
9008390019269 53104 88 Produktionsabfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ausgestuft
9008390019276 53104 91 g Produktionsabfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390019290 53301 überlagerte Körperpflegemittel
9008390019306 53301 77 g überlagerte Körperpflegemittel gefährlich kontaminiert
9008390019313 53302 Produktionsabfälle von Körperpflegemitteln
9008390019320 53302 77 g Produktionsabfälle von Körperpflegemitteln gefährlich kontaminiert
9008390123942 53501 Arzneimittel ohne Zytostatica und Zytotoxica 53510 g Eine entsprechende Sortierung der Arzneimittel hat durch Apotheker oder hiefür geschultes Personal zu erfolgen 2022-01-01
9008390123959 53501 91 Arzneimittel ohne Zytostatica und Zytotoxica verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 53510 91 g 2022-01-01
9008390019368 53502 g Produktionsabfälle der Arzneimittelerzeugung
9008390019375 53502 88 Produktionsabfälle der Arzneimittelerzeugung ausgestuft
9008390019382 53502 91 g Produktionsabfälle der Arzneimittelerzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390019399 53504 Trester von Heilpflanzen
9008390019405 53504 77 g Trester von Heilpflanzen gefährlich kontaminiert
9008390019412 53505 Pilzmycel
9008390019429 53505 77 g Pilzmycel gefährlich kontaminiert
9008390019436 53506 Proteinabfälle
9008390019443 53506 77 g Proteinabfälle gefährlich kontaminiert
9008390019450 53507 g Desinfektionsmittel
9008390019467 53507 88 Desinfektionsmittel ausgestuft
9008390019474 53507 91 g Desinfektionsmittel verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390019481 53508 g Lebendimpfstoffe
9008390019498 53508 88 Lebendimpfstoffe ausgestuft
9008390123966 53510 g Arzneimittel mit Zytostatica und Zytotoxica oder unsortierte Arzneimittel 53501 2022-01-01
9008390123973 53510 91 g Arzneimittel mit Zytostatica und Zytotoxica oder unsortierte Arzneimittel verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390019542 54101 g Öle, säurehaltig
9008390019559 54102 g Altöle
9008390019566 54104 g Kraftstoffe mit Flammpunkt unter 55°C (zB Benzine)
9008390019573 54106 g Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenfrei Als "halogenfrei" gelten Mineralöle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse%
9008390019580 54107 g Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenhaltig Als "halogenhaltig" gelten Mineralöle mit einem Halogengehalt > 1 Masse%
9008390019597 54108 g Heizöle und Kraftstoffe mit Flammpunkt über 55 °C (zB Dieselöle)
9008390019603 54109 g Bohr-, Schneid- und Schleiföle
9008390019610 54110 12 g PCB-haltige und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel bis 50 ppm PCB in Abhängigkeit vom Betriebsmittel spezifisch zuordnen PCB/PCT-Gehalt größer als 30 bis 50 ppm bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen; auch sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle mit 30 bis 50 ppm PCB;
9008390025659 54110 13 g PCB-haltige und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel größer als 50 bis 100 ppm PCB in Abhängigkeit vom Betriebsmittel spezifisch zuordnen PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390025666 54110 14 g PCB-haltige und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel größer als 100 bis 500 ppm PCB in Abhängigkeit vom Betriebsmittel spezifisch zuordnen PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390025673 54110 15 g PCB-haltige und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel größer als 500 bis 5000 ppm PCB in Abhängigkeit vom Betriebsmittel spezifisch zuordnen PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390025680 54110 16 g PCB-haltige und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel größer als 5000 ppm PCB in Abhängigkeit vom Betriebsmittel spezifisch zuordnen PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390019627 54111 13 g sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle größer als 50 bis 100 ppm PCB 35202, 35221 oder 35231 PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390025697 54111 14 g sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle größer als 100 bis 500 ppm PCB 35202, 35221 oder 35231 PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390025703 54111 15 g sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle größer als 500 bis 5000 ppm PCB 35202, 35221 oder 35231 PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390025710 54111 16 g sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle größer als 5000 ppm PCB 35202, 35221 oder 35231 PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen;
9008390019634 54118 g Hydrauliköle, halogenfrei Als "halogenfrei" gelten Mineralöle mit einem Halogengehalt ≤ 1 %
9008390019641 54119 g Hydrauliköle, halogenhaltig Als "halogenhaltig" gelten Mineralöle mit einem Halogengehalt > 1%
9008390019658 54120 g Bremsflüssigkeit
9008390019665 54122 g Silikonöle
9008390019672 54122 88 Silikonöle ausgestuft
9008390019696 54201 g Ölgatsch
9008390019702 54201 88 Ölgatsch ausgestuft
9008390019719 54202 g Fette
9008390019726 54202 88 Fette ausgestuft
9008390019733 54204 g Fettsäurerückstände (aus Mineralöl)
9008390019740 54204 88 Fettsäurerückstände (aus Mineralöl) ausgestuft
9008390019757 54205 g Stearinpech
9008390019764 54205 88 Stearinpech ausgestuft
9008390019771 54206 g Metallseifen
9008390019788 54206 88 Metallseifen ausgestuft
9008390019795 54207 Wachse (aus Mineralöl)
9008390019801 54207 77 g Wachse (aus Mineralöl) gefährlich kontaminiert
9008390019825 54401 g synthetische Kühl- und Schmiermittel
9008390019832 54401 88 synthetische Kühl- und Schmiermittel ausgestuft
9008390019849 54402 g Bohr- und Schleifölemulsionen und Emulsionsgemische
9008390019856 54402 88 Bohr- und Schleifölemulsionen und Emulsionsgemische ausgestuft
9008390019863 54404 g Honöle
9008390019870 54404 88 Honöle ausgestuft
9008390019887 54406 g Wachsemulsionen
9008390019894 54406 88 Wachsemulsionen ausgestuft
9008390019900 54407 Bitumenemulsionen teerhaltige Abfälle sind der Abfallart 54913 g zuzuordnen
9008390019917 54407 77 g Bitumenemulsionen gefährlich kontaminiert
9008390019924 54408 g sonstige Öl-Wassergemische
9008390019931 54408 88 sonstige Öl-Wassergemische ausgestuft
9008390019955 54501 Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei
9008390019962 54501 77 g Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390019979 54501 91 Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390019986 54502 g Bohrspülung und Bohrklein, rohölkontaminiert
9008390019993 54502 88 Bohrspülung und Bohrklein, rohölkontaminiert ausgestuft
9008390020005 54502 91 g Bohrspülung und Bohrklein, rohölkontaminiert verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020012 54503 g rohölhaltiger Schlamm
9008390020029 54503 88 rohölhaltiger Schlamm ausgestuft
9008390020036 54503 91 g rohölhaltiger Schlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020043 54504 g rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial
9008390020050 54504 88 rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial ausgestuft
9008390020067 54504 91 g rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020074 54505 g sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung
9008390020081 54505 88 sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung ausgestuft
9008390020098 54505 91 g sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020111 54701 g Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig
9008390020128 54701 88 Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig ausgestuft
9008390020135 54701 91 g Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020142 54702 g Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte)
9008390020159 54702 88 Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte) ausgestuft
9008390020166 54702 91 g Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020173 54703 g Schlamm aus Öltrennanlagen
9008390020180 54703 88 Schlamm aus Öltrennanlagen ausgestuft
9008390020197 54703 91 g Schlamm aus Öltrennanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020203 54704 g Schlamm aus der Tankreinigung
9008390020210 54704 88 Schlamm aus der Tankreinigung ausgestuft
9008390020227 54704 91 g Schlamm aus der Tankreinigung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020234 54706 g Paraffinölschlamm
9008390020241 54706 88 Paraffinölschlamm ausgestuft
9008390020258 54707 g Erodierschlamm (petroleum- und graphithaltig)
9008390020265 54707 88 Erodierschlamm (petroleum- und graphithaltig) ausgestuft
9008390020272 54707 91 g Erodierschlamm (petroleum- und graphithaltig) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020289 54708 g Hon- und Läppschlamm
9008390020296 54708 88 Hon- und Läppschlamm ausgestuft
9008390020302 54708 91 g Hon- und Läppschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020319 54710 g Schleifschlamm, ölhaltig
9008390020326 54710 88 Schleifschlamm, ölhaltig ausgestuft
9008390020333 54710 91 g Schleifschlamm, ölhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020340 54715 g Schlamm aus der Behälterreinigung (zB aus Fässern, Containern, Tankwagen, Kesselwagen)
9008390020357 54715 88 Schlamm aus der Behälterreinigung (zB aus Fässern, Containern, Tankwagen, Kesselwagen) ausgestuft
9008390020364 54715 91 g Schlamm aus der Behälterreinigung (zB aus Fässern, Containern, Tankwagen, Kesselwagen) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020371 54716 g Schwefeleisen
9008390020388 54716 88 Schwefeleisen ausgestuft
9008390020395 54716 91 g Schwefeleisen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020418 54801 g Bleicherde, mineralölhaltig
9008390020425 54801 88 Bleicherde, mineralölhaltig ausgestuft
9008390020432 54801 91 g Bleicherde, mineralölhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020449 54802 g Säureharz und Säureteer
9008390020456 54802 88 Säureharz und Säureteer ausgestuft
9008390020463 54805 Rohschwefel
9008390020470 54805 77 g Rohschwefel gefährlich kontaminiert
9008390020487 54806 g Säureharz-, Aufbereitungsrückstände
9008390020494 54806 88 Säureharz-, Aufbereitungsrückstände ausgestuft
9008390020500 54807 g Abfallsäure, mineralölhaltig
9008390020517 54807 88 Abfallsäure, mineralölhaltig ausgestuft
9008390020524 54808 g wässrige Rückstände aus der Altölraffination
9008390020531 54808 88 wässrige Rückstände aus der Altölraffination ausgestuft
9008390020548 54810 g Abfalllauge, mineralölhaltig
9008390020555 54810 88 Abfalllauge, mineralölhaltig ausgestuft
9008390020579 54903 g phenolhaltiger Schlamm
9008390020586 54903 88 phenolhaltiger Schlamm ausgestuft
9008390020593 54904 g mercaptanhaltiger Schlamm
9008390020609 54904 88 mercaptanhaltiger Schlamm ausgestuft
9008390020616 54905 g feste Anthracenrückstände
9008390020623 54905 88 feste Anthracenrückstände ausgestuft
9008390020630 54906 g feste naphtalinhaltige Rückstände
9008390020647 54906 88 feste naphtalinhaltige Rückstände ausgestuft
9008390020654 54907 g feste phenolhaltige Rückstände
9008390020661 54907 88 feste phenolhaltige Rückstände ausgestuft
9008390020678 54910 g Pech
9008390020685 54910 88 Pech ausgestuft
9008390020692 54911 Bitumenkoks
9008390020708 54911 77 g Bitumenkoks gefährlich kontaminiert
9008390020715 54912 Bitumen, Asphalt nur teerfreies Bitumen bzw. Asphalt
9008390020722 54912 77 g Bitumen, Asphalt gefährlich kontaminiert Abfallart auch zu verwenden für PAK-haltigen Asphalt
9008390020739 54913 g Teerrückstände 54912 Abfallart auch zu verwenden für Dachpappe oder Teerpappe. Bitumenpappe und bitumengetränktes Papier (beide teerfrei) sind der nicht gefährlichen Abfallart 18705 zuzuordnen
9008390020746 54913 91 g Teerrückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020753 54915 g Destillationsrückstände aus der Teerproduktion
9008390020760 54915 88 Destillationsrückstände aus der Teerproduktion ausgestuft
9008390020777 54915 91 g Destillationsrückstände aus der Teerproduktion verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020784 54917 festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle
9008390020791 54917 77 g festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390020807 54917 91 festes Dichtungsmaterial und Unterbodenschutzabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390020814 54918 g Phenolwasser
9008390020821 54918 88 Phenolwasser ausgestuft
9008390020838 54919 Petrolkoks
9008390020845 54919 77 g Petrolkoks gefährlich kontaminiert
9008390020852 54923 g cyanidhaltiger Schlamm
9008390020869 54923 88 cyanidhaltiger Schlamm ausgestuft
9008390020876 54923 91 g cyanidhaltiger Schlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020883 54924 sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken
9008390020890 54924 77 g sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390020906 54924 91 sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390020913 54925 g sonstige Schlämme aus der Petrochemie
9008390020920 54925 88 sonstige Schlämme aus der Petrochemie ausgestuft
9008390020937 54925 91 g sonstige Schlämme aus der Petrochemie verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020944 54926 g gebrauchte Ölbindematerialien
9008390020951 54926 88 gebrauchte Ölbindematerialien ausgestuft
9008390020968 54926 91 g gebrauchte Ölbindematerialien verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390020975 54928 g gebrauchte Öl- und Luftfilter, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 54933 zB ölverunreinigte Luftfilter
9008390020999 54929 g gebrauchte Ölgebinde
9008390021002 54929 88 gebrauchte Ölgebinde ausgestuft
9008390021019 54930 g feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle)
9008390021026 54930 88 feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle) ausgestuft
9008390021033 54932 g Kältemittel auf Mineralölbasis
9008390021040 54932 88 Kältemittel auf Mineralölbasis ausgestuft
9008390020982 54933 gebrauchte Luftfilter (nicht ölverunreinigt) 54928 g
9008390021071 55201 g 1,2-Dichlorethan (Ethylenchlorid) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021088 55202 g Chlorbenzole Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021095 55203 g Trichlormethan (Chloroform) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021101 55205 g fluor(chlor)kohlenwasserstoffhaltige Kälte-, Treib- und Lösemittel Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel; SN auch zu verwenden für bromierte Kohlenwasserstoffe (Halone)
9008390021118 55206 g Dichlormethan (Methylenchlorid) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021125 55207 g Chlorphenole Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021132 55208 g anchlorierte Paraffine Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021149 55209 g Tetrachlorethen (Perchlorethylen, Per) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021156 55211 g Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff; Tetra) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021163 55212 g 1,1,1-Trichlorethan Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021170 55213 g Trichlorethen (Trichlorethylen; Tri) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021187 55214 g Kaltreiniger, halogenhaltig Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021194 55220 g Lösemittelgemische, halogenhaltig Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021200 55223 g sonstige halogenierte Lösemittel Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021217 55224 g Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021224 55224 88 Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt > 1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021248 55301 g Aceton Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021255 55302 g Ethylacetat Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021262 55303 g Ethylenglykol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021279 55303 88 Ethylenglykol ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021286 55304 g Ethylglykol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021293 55305 g Ethylphenol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021309 55306 g Benzol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021316 55307 g Butylacetat Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021323 55308 g Cyclohexanon Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021330 55309 g Dekahydronaphthalin (Dekalin) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021347 55310 g Diethylether Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021354 55311 g Dimethylformamid Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021361 55312 g Dimethylsulfid Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021378 55313 g Dimethylsulfoxid Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021385 55314 g Dioxan Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021392 55315 g Methanol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021408 55316 g Methylacetat Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021415 55317 g Methylethylketon Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021422 55318 g Methylisobutylketon Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021439 55320 g Pyridin Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021446 55321 g Schwefelkohlenstoff Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021453 55322 g Tetrahydrofuran Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021460 55323 g Tetrahydronaphthalin (Tetralin) Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021477 55324 g Terpentinöl Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021484 55325 g Toluol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021491 55326 g Waschbenzin, Petrolether, Ligroin, Testbenzin Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021507 55327 g Xylol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021514 55351 g Ethanol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021521 55352 g aliphatische Amine Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021538 55353 g aromatische Amine Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021545 55354 g Butanol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390123980 55355 Glycerin 2022-01-01
9008390123997 55355 77 g Glycerin gefährlich kontaminiert Abfallart zu verwenden beispielsweise für mit Methanol verunreinigtes Rohglycerin 2022-01-01
9008390021576 55356 g Glykolether Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021583 55357 g Kaltreiniger, halogenfrei Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021590 55358 g Kresole Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021606 55360 g Petroleum Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021613 55361 g Polyetheralkohole Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021620 55361 88 Polyetheralkohole ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021637 55362 g Propanol Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021644 55370 g Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- und Lackverdünnungen (zB "Nitroverdünnungen"), auch Frostschutzmittel Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel. Diese Abfallart ist auch zu verwenden für Glycerinphase aus der Biodieselherstellung, sofern sie nicht den Anforderungen der Abfallart SN 92130 g oder SN 92452 g entspricht.
9008390021651 55370 88 Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- und Lackverdünnungen (zB "Nitroverdünnungen"), auch Frostschutzmittel ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021668 55371 g Kältemittel ohne halogenierte organische Bestandteile Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021675 55371 88 Kältemittel ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021682 55373 g sonstige nicht halogenierte organische Lösemittel Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021699 55373 88 sonstige nicht halogenierte organische Lösemittel ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021705 55374 g Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021712 55374 88 Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel ausgestuft Da Lösemittel häufig moreere Komponenten aufweisen, muss die Zuordnung nach der jeweiligen mengenmäßig überwiegenden Hauptkomponente erfolgen. Wenn eine solche Zuordnung nicht vorgenommen werden kann, so ist die Abfallart "Lösemittelgemische, halogenhaltig" oder "Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile" anzugeben. Lösemittel mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfreie organische Lösemittel
9008390021736 55401 g lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021743 55401 88 lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen ausgestuft Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021750 55401 91 g lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021767 55402 g lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021774 55402 88 lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021781 55402 91 g lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021798 55403 g lösemittelhaltige Betriebsmittel mit halogenierten organischen Bestandteilen Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021804 55403 88 lösemittelhaltige Betriebsmittel mit halogenierten organischen Bestandteilen ausgestuft Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021811 55403 91 g lösemittelhaltige Betriebsmittel mit halogenierten organischen Bestandteilen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Lösemittel mit einem Halogengehalt >1 Masse% gelten als halogenierte organische Lösemittel
9008390021828 55404 g lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne halogenierte organische Bestandteile Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021835 55404 88 lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021842 55404 91 g lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne halogenierte organische Bestandteile verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 Lösemittelhaltige Abfälle mit einem Halogengehalt ≤ 1 Masse% gelten als halogenfrei
9008390021866 55502 g Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden
9008390021873 55502 88 Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden ausgestuft
9008390021880 55502 91 g Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390021897 55503 g Lack- und Farbschlamm
9008390021903 55503 88 Lack- und Farbschlamm ausgestuft
9008390021910 55503 91 g Lack- und Farbschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390021927 55507 g Farbstoffrückstände, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden
9008390021934 55507 88 Farbstoffrückstände, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden ausgestuft
9008390021941 55507 91 g Farbstoffrückstände, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390021958 55508 g Anstrichmittel, sofern lösemittelhaltig und/oder schwermetallhaltig und/oder biozidhaltig sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden
9008390021965 55508 88 Anstrichmittel, sofern lösemittelhaltig und/oder schwermetallhaltig und/oder biozidhaltig sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden ausgestuft
9008390021972 55508 91 g Anstrichmittel, sofern lösemittelhaltig und/oder schwermetallhaltig und/oder biozidhaltig sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390021989 55509 Druckfarbenreste, Kopiertoner 55523 g schwermetallfreie Toner
9008390022009 55509 91 Druckfarbenreste, Kopiertoner verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 55523 91 g
9008390022016 55510 sonstige farb-, lack- und anstrichhaltige Abfälle 55502 g Schwermetall-, Lösemittel-, POP- und Biozidgehalte unter dem eine gefahrenrelvante Eigenschaft auslösenden Grenzwert
9008390022023 55510 91 sonstige farb-, lack- und anstrichhaltige Abfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 55502 91 g nur zu verwenden für Mineralfarben
9008390022030 55513 Altlacke, Altfarben, ausgehärtet (auch ausgehärtete Reste in Gebinden) 55502 g
9008390022047 55513 91 Altlacke, Altfarben, ausgehärtet (auch ausgehärtete Reste in Gebinden) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 55502 91 g
9008390022054 55521 Pulverlacke, schwermetallfrei 55522 g
9008390022061 55521 91 Pulverlacke, schwermetallfrei verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 55522 91 g
9008390022078 55522 g Pulverlacke, schwermetallhaltig 55521
9008390022085 55522 91 g Pulverlacke, schwermetallhaltig verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390021996 55523 g Druckfarbenreste, Kopiertoner, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 55509 schwermetallhaltig
9008390025727 55523 91 g Druckfarbenreste, Kopiertoner, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390022108 55903 g Harzrückstände, nicht ausgehärtet Abfallart auch zu verwenden für Abfälle von glasfaserverstärkten Polymeren, welche den Fertigungsschritt Aushärtung (Autoklavierung) noch nicht durchlaufen haben
9008390022115 55903 88 Harzrückstände, nicht ausgehärtet ausgestuft
9008390022122 55903 91 g Harzrückstände, nicht ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390022139 55904 g Harzöl
9008390022146 55904 88 Harzöl ausgestuft
9008390022153 55904 91 g Harzöl verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390022160 55905 g Leim- und Klebemittelabfälle, nicht ausgehärtet
9008390022177 55905 88 Leim- und Klebemittelabfälle, nicht ausgehärtet ausgestuft
9008390022184 55905 91 g Leim- und Klebemittelabfälle, nicht ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390022191 55906 Leim- und Klebemittelabfälle, ausgehärtet
9008390022207 55906 77 g Leim- und Klebemittelabfälle, ausgehärtet gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390022214 55906 91 Leim- und Klebemittelabfälle, ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390022221 55907 g Kitt- und Spachtelabfälle, nicht ausgehärtet
9008390022238 55907 88 Kitt- und Spachtelabfälle, nicht ausgehärtet ausgestuft
9008390022245 55907 91 g Kitt- und Spachtelabfälle, nicht ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390022252 55908 Kitt- und Spachtelabfälle, ausgehärtet
9008390022269 55908 77 g Kitt- und Spachtelabfälle, ausgehärtet gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390022276 55908 91 Kitt- und Spachtelabfälle, ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390022283 55909 Harzrückstände, ausgehärtet
9008390022290 55909 77 g Harzrückstände, ausgehärtet gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390022306 55909 91 Harzrückstände, ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390022337 57101 Phenol- und Melaminharz
9008390025734 57101 77 g Phenol- und Melaminharz gefährlich kontaminiert
9008390022344 57102 Polyester
9008390022351 57102 77 g Polyester gefährlich kontaminiert
9008390022368 57103 sonstige Gießharze
9008390022375 57103 77 g sonstige Gießharze gefährlich kontaminiert
9008390022382 57104 Imprägnierharz
9008390022399 57104 77 g Imprägnierharz gefährlich kontaminiert
9008390022405 57107 ausgehärtete Formmassen (Duroplast)
9008390022412 57107 77 g ausgehärtete Formmassen (Duroplast) gefährlich kontaminiert
9008390022429 57108 Polystyrol, Polystyrolschaum 57108 77 g Sofern ozonschichtschädigende FCKW/HFCKW oder POP in Mengen vorliegen, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt, ist SN 57108 77 g zu verwenden.
9008390022436 57108 77 g Polystyrol, Polystyrolschaum gefährlich kontaminiert 57108 Abfallart auch zu verwenden für PS-Abfälle, die mit FCKW/HFCKW geschäumt wurden oder POP enthalten, sodass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt
9008390022443 57109 Hartpapier, Hartgewebe, Vulkanfiber
9008390022450 57109 77 g Hartpapier, Hartgewebe, Vulkanfiber gefährlich kontaminiert
9008390022467 57110 Polyurethan, Polyurethanschaum 57110 77 g Sofern ozonschichtschädigende FCKW/HFCKW oder POP in Mengen vorliegen, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt, ist SN 57110 77 g zu verwenden.
9008390022474 57110 77 g Polyurethan, Polyurethanschaum gefährlich kontaminiert 57110 Abfallart auch zu verwenden für PU-Abfälle, die mit FCKW/HFCKW geschäumt wurden oder POP enthalten, sodass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt
9008390022481 57111 Polyamid
9008390022498 57111 77 g Polyamid gefährlich kontaminiert
9008390022504 57112 Hartschaum (ausgenommen solcher auf PVC-Basis) 57112 77 g Sofern ozonschichtschädigende FCKW/HFCKW oder POP in Mengen vorliegen, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt, ist SN 57112 77 g zu verwenden.
9008390022511 57112 77 g Hartschaum (ausgenommen solcher auf PVC-Basis) gefährlich kontaminiert 57112 Abfallart auch zu verwenden für Hartschaum-abfälle, die mit FCKW/HFCKW geschäumt wurden oder POP enthalten, sodass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt
9008390022528 57113 Kunstdarmabfälle
9008390022535 57113 77 g Kunstdarmabfälle gefährlich kontaminiert
9008390022542 57115 Film- und Celluloidabfälle, Röntgenfilme
9008390022559 57115 77 g Film- und Celluloidabfälle, Röntgenfilme gefährlich kontaminiert
9008390022566 57116 PVC-Abfälle und Schäume auf PVC-Basis 57116 77 g Sofern ozonschichtschädigende FCKW/HFCKW oder POP in Mengen vorliegen, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt, ist SN 57116 77 g zu verwenden.
9008390022573 57116 77 g PVC-Abfälle und Schäume auf PVC-Basis gefährlich kontaminiert 57116 Abfallart auch zu verwenden für PVC-Abfälle, die mit FCKW/HFCKW geschäumt wurden oder POP enthalten, sodass eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt; auch zu verwenden für Weich-PVC- Abfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften, die zB Phthalate wie DEHP enthalten.
9008390022580 57117 Kunstglas-, Polyacrylat- und Polycarbonatabfälle
9008390022597 57117 77 g Kunstglas-, Polyacrylat- und Polycarbonatabfälle gefährlich kontaminiert
9008390022603 57118 Kunststoffemballagen und -behältnisse 57127 g Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Kunststoffverpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390022610 57119 Kunststofffolien
9008390022627 57119 77 g Kunststofffolien gefährlich kontaminiert
9008390022634 57120 Polyvinylacetat
9008390022641 57120 77 g Polyvinylacetat gefährlich kontaminiert
9008390022658 57121 Polyvinylalkoholabfälle
9008390022665 57121 77 g Polyvinylalkoholabfälle gefährlich kontaminiert
9008390022672 57122 Polyvinylacetal
9008390022689 57122 77 g Polyvinylacetal gefährlich kontaminiert
9008390022696 57123 Epoxidharz
9008390022702 57123 77 g Epoxidharz gefährlich kontaminiert
9008390022719 57124 Ionenaustauscherharze ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 57125 g
9008390022726 57125 g Ionenaustauscherharze mit anwendungsspezifischen, gefahrenrelevanten Eigenschaften 57124
9008390022733 57126 fluorhaltige Kunststoffabfälle
9008390022740 57126 77 g fluorhaltige Kunststoffabfälle gefährlich kontaminiert
9008390022757 57127 g Kunststoffemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten (auch Tonercartridges mit gefährlichen Inhaltsstoffen) 57118
9008390022764 57128 Polyolefinabfälle
9008390022771 57128 77 g Polyolefinabfälle gefährlich kontaminiert
9008390022788 57129 sonstige ausgehärtete Kunststoffabfälle, Videokassetten, Magnetbänder, Tonbänder, Farbbänder (Carbonbänder), Tonercartridges ohne gefährliche Inhaltsstoffe 57127 g auch zu verwenden für ausgehärtete glasfaserverstärkte Kunststoffe (keine Stäube)
9008390022801 57130 Polyethylenterephthalat (PET)
9008390022818 57130 77 g Polyethylenterephthalat (PET) gefährlich kontaminiert
9008390025741 57131 aufbereitete Kunststoffabfälle, qualitätsgesichert 57127 g
9008390025758 57132 biologisch abbaubare Kunststoffe und Kunststoffverpackungen 57127 g Abfallart ist nicht zu verwenden für biologisch abbaubare Kunststoffe zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgF.
9008390124000 57133 Carbonfaserverbundstoffe, ausgehärtet Abfallart zu verwenden für Carbonfaserverbundstoffe, ausgehärtet, auf Kunststoffbasis (keine Stäube) 2022-01-01
9008390124017 57133 77 g Carbonfaserverbundstoffe, ausgehärtet gefährlich kontaminiert Abfallart zu verwenden für Carbonfaserverbundstoffe, ausgehärtet, auf Kunststoffbasis (keine Stäube) 2022-01-01
9008390124024 57133 91 Carbonfaserverbundstoffe, ausgehärtet verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert Abfallart zu verwenden für Carbonfaserverbundstoffe, ausgehärtet, auf Kunststoffbasis (keine Stäube) 2022-01-01
9008390022832 57201 g Weichmacher mit halogenierten organischen Bestandteilen
9008390022849 57201 88 Weichmacher mit halogenierten organischen Bestandteilen ausgestuft
9008390022856 57202 g Fabrikationsrückstände aus der Kunststoffherstellung und -verarbeitung
9008390022863 57202 88 Fabrikationsrückstände aus der Kunststoffherstellung und -verarbeitung ausgestuft
9008390022870 57203 g Weichmacher ohne halogenierte organische Bestandteile
9008390022887 57203 88 Weichmacher ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft
9008390124031 57204 g Carbonfaserverbundstoffe, nicht ausgehärtet Abfallart zu verwenden für Carbonfaserverbundstoffe, nicht ausgehärtet auf Kunststoffbasis, die den Fertigungsschritt Aushärtung (Autoklavierung) noch nicht durchlaufen haben 2022-01-01
9008390124048 57204 88 Carbonfaserverbundstoffe, nicht ausgehärtet ausgestuft Abfallart zu verwenden für Carbonfaserverbundstoffe, nicht ausgehärtet auf Kunststoffbasis, die den Fertigungsschritt Aushärtung (Autoklavierung) noch nicht durchlaufen haben 2022-01-01
9008390022900 57301 Kunststoffschlamm, lösemittelfrei
9008390022917 57301 77 g Kunststoffschlamm, lösemittelfrei gefährlich kontaminiert
9008390022924 57303 Kunststoffdispersionen (auf Wasserbasis)
9008390022931 57303 77 g Kunststoffdispersionen (auf Wasserbasis) gefährlich kontaminiert
9008390022948 57304 Kunststoffemulsionen
9008390022955 57304 77 g Kunststoffemulsionen gefährlich kontaminiert
9008390022962 57305 g Kunststoffschlamm, lösemittelhaltig, mit halogenierten organischen Bestandteilen
9008390022979 57305 88 Kunststoffschlamm, lösemittelhaltig, mit halogenierten organischen Bestandteilen ausgestuft
9008390022986 57306 g Kunststoffschlamm, lösemittelhaltig, ohne halogenierte organische Bestandteile
9008390022993 57306 88 Kunststoffschlamm, lösemittelhaltig, ohne halogenierte organische Bestandteile ausgestuft
9008390023013 57501 Gummi
9008390023020 57501 77 g Gummi gefährlich kontaminiert
9008390023037 57502 Altreifen und Altreifenschnitzel
9008390023044 57502 77 g Altreifen und Altreifenschnitzel gefährlich kontaminiert
9008390023099 57505 Latexschaumabfälle
9008390023105 57505 77 g Latexschaumabfälle gefährlich kontaminiert
9008390023112 57506 Gummimehl, Gummistaub
9008390023129 57506 77 g Gummimehl, Gummistaub gefährlich kontaminiert
9008390023136 57507 Gummigranulat
9008390023143 57507 77 g Gummigranulat gefährlich kontaminiert
9008390023167 57702 Latex-Schlamm
9008390023174 57702 77 g Latex-Schlamm gefährlich kontaminiert
9008390023181 57703 Latex-Emulsionen
9008390023198 57703 77 g Latex-Emulsionen gefährlich kontaminiert
9008390023204 57704 Kautschuklösungen
9008390023211 57704 77 g Kautschuklösungen gefährlich kontaminiert
9008390023228 57705 Gummischlamm, lösemittelfrei
9008390023235 57705 77 g Gummischlamm, lösemittelfrei gefährlich kontaminiert
9008390023242 57706 g Gummischlamm, lösemittelhaltig
9008390023259 57706 88 Gummischlamm, lösemittelhaltig ausgestuft
9008390010655 57801 Shredderleichtfraktion, metallarm 57805 g
9008390023273 57802 Filterstäube aus Shredderanlagen 57805 g
9008390023280 57802 91 Filterstäube aus Shredderanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 57805 91 g
9008390025765 57803 Shredderleichtfraktion, metallreich 57805 g Abfall ist nur dann als gefährlich einzustufen, wenn keine Schadstoffentfrachtung der Shredder-Inputmaterialien nach dem Stand der Technik erfolgte
9008390025772 57804 Shredderschwerfraktion 57805 g Abfall ist nur dann als gefährlich einzustufen, wenn keine Schadstoffentfrachtung der Shredder-Inputmaterialien nach dem Stand der Technik erfolgte
9008390023297 57805 g gefährlich verunreinigte Fraktionen und Filterstäube aus Shredderanlagen 57801, 57802, 57803 oder 57804
9008390025789 57805 91 g gefährlich verunreinigte Fraktionen und Filterstäube aus Shredderanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390023327 58101 Polyamidfasern
9008390023334 58101 77 g Polyamidfasern gefährlich kontaminiert
9008390023341 58102 Polyesterfasern
9008390023358 58102 77 g Polyesterfasern gefährlich kontaminiert
9008390023365 58103 Polyacrylfasern
9008390023372 58103 77 g Polyacrylfasern gefährlich kontaminiert
9008390023389 58104 Cellulosefasern
9008390023396 58104 77 g Cellulosefasern gefährlich kontaminiert
9008390023402 58105 Wolle
9008390023419 58105 77 g Wolle gefährlich kontaminiert
9008390023426 58106 Pflanzenfasern
9008390023433 58106 77 g Pflanzenfasern gefährlich kontaminiert
9008390023440 58107 Stoff- und Gewebereste, Altkleider auch Mischfraktionen davon, inklusive beispielsweise Gürtel und Schuhe;
9008390023457 58107 77 g Stoff- und Gewebereste, Altkleider gefährlich kontaminiert
9008390023464 58114 Schlamm aus Tuchfabriken
9008390023471 58114 77 g Schlamm aus Tuchfabriken gefährlich kontaminiert
9008390023488 58115 Schlamm aus Textilfärbereien
9008390023495 58115 77 g Schlamm aus Textilfärbereien gefährlich kontaminiert
9008390023501 58116 Schlamm aus der Textilausrüstung
9008390023518 58116 77 g Schlamm aus der Textilausrüstung gefährlich kontaminiert
9008390023525 58117 Schlamm aus Wollwäschereien
9008390023532 58117 77 g Schlamm aus Wollwäschereien gefährlich kontaminiert
9008390023549 58118 Wäschereischlamm
9008390023556 58118 77 g Wäschereischlamm gefährlich kontaminiert
9008390023570 58201 g Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend organisch 58208
9008390023594 58202 g Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend anorganisch 58208
9008390023617 58203 g textiles Verpackungsmaterial mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend organisch 58208
9008390023631 58204 g textiles Verpackungsmaterial mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend anorganisch 58208
9008390023655 58205 Polierwolle und Polierfilze mit anwendungsspezifischen schädlichen Verunreinigungen Bedingung für die Verwendung dieser Abfallart ist, dass die schädlichen Verunreinigungen kein Gefahrenmerkmal auslösen
9008390023662 58205 77 g Polierwolle und Polierfilze mit anwendungsspezifischen schädlichen Verunreinigungen gefährlich kontaminiert
9008390023679 58208 Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen 58201 g oder 58202 g; 58203 g oder 58204 g Abfallart auch zu verwenden für restentleerte textile Verpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde, die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390023716 59101 gn pyrotechnische Abfälle Abfallart zu verwenden für nicht ausgelöste Airbags, Airbag-Module, Gurtstraffer usw.
9008390023723 59102 gn Sprengstoff- und Munitionsabfälle
9008390023730 59103 g morefach nitrierte organische Chemikalien
9008390023754 59201 g Reste von festen Bauchemikalien (zB Betonzusatzmittel, Dichtungsmassen, 2-Komponenten-Schäume) ausgestufte Bauchemikalien spezifisch zuordnen zB 55909
9008390023761 59202 g Reste von flüssigen Bauchemikalien (zB Trennöle) ausgestufte Bauchemikalien spezifisch zuordnen zB 55510
9008390023785 59305 g unsortierte oder gefährliche Laborabfälle und Chemikalienreste 59306
9008390025796 59306 sortierte, nicht gefährliche Laborabfälle und Chemikalienreste 59305 g
9008390023808 59402 Tenside und tensidhältige Zubereitungen sowie Rückstände von Wasch- und Reinigungsmitteln 59405 g
9008390124055 59405 g Tenside sowie Wasch- und Reinigungsmittel, die chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft sind 59402 mit entsprechender chemikalienrechtlicher Kennzeichnung oder Sicherheitsdatenblatt 2022-01-01
9008390023839 59507 g Katalysatoren und Kontaktmassen
9008390023846 59507 88 Katalysatoren und Kontaktmassen ausgestuft
9008390023853 59507 91 g Katalysatoren und Kontaktmassen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390023877 59801 g Gase in Patronen
9008390023884 59801 88 Gase in Patronen ausgestuft
9008390023891 59802 Gase in Stahldruckflaschen ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 59804 g sofern weder brennbar, toxisch, ätzend oder ozonschichtschädigend; bei unbekannten Gasen (zB Altbestände aus Labors ohne Bezettelung oder Kennzeichnung der Gasflaschen) ist die gefährliche Abfallart 59804 zuzuordnen.
9008390023914 59803 g Druckgaspackungen (Spraydosen) mit Restinhalten ausgenommen sind entleerte nicht more unter Druck stehende Druckgaspackungen, die nur mit dem Gefahren-Piktogramm „Flamme“ gekennzeichnet sind; diese sind der Abfallart des jeweiligen Verpackungsmaterials zuzuordnen
9008390023907 59804 g Gase in Stahldruckflaschen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 59802 sofern brennbar, toxisch, ätzend oder ozonschichtschädigend
9008390023945 59901 g polychlorierte Biphenyle und Terphenyle (PCB, PCT) nur reine PCB/PCT-Abfälle
9008390023952 59904 g organische Peroxide
9008390023976 59906 Industriekehricht, nicht öl- oder chemikalienverunreinigt
9008390023983 59906 77 g Industriekehricht, nicht öl- oder chemikalienverunreinigt gefährlich kontaminiert
9008390026670 71101 radioaktive Abfälle
9008390024010 91101 Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle
9008390024027 91101 77 g Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle gefährlich kontaminiert
9008390024034 91102 Rückstände aus der biologischen Abfallbehandlung
9008390024041 91102 77 g Rückstände aus der biologischen Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390024058 91103 Rückstände aus der mechanischen Abfallaufbereitung
9008390024065 91103 77 g Rückstände aus der mechanischen Abfallaufbereitung gefährlich kontaminiert
9008390024096 91105 Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, mechanisch-biologisch vorbehandelt
9008390024102 91105 77 g Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, mechanisch-biologisch vorbehandelt gefährlich kontaminiert
9008390025802 91107 heizwertreiche Fraktion aus aufbereiteten Siedlungs- und Gewerbeabfällen und aufbereiteten Baustellenabfällen, nicht qualitätsgesichert
9008390025819 91107 77 g heizwertreiche Fraktion aus aufbereiteten Siedlungs- und Gewerbeabfällen und aufbereiteten Baustellenabfällen, nicht qualitätsgesichert gefährlich kontaminiert
9008390025826 91108 Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert Bedingung für die Verwendung dieser Abfallart ist ein gültiger Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF.
9008390025833 91108 77 g Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert gefährlich kontaminiert Bedingung für die Verwendung dieser gefährlichen Abfallart ist ein gültiger Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF.
9008390024126 91201 Gemische von Verpackungsmaterialien Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosions-gefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390024133 91201 77 g Gemische von Verpackungsmaterialien gefährlich kontaminiert SN nur zu verwenden für Gemische aus Kartonagen, Papier, Kunststoffabfällen sowie Holz und Textilabfällen
9008390024140 91202 Küchen- und Kantinenabfälle Abfallart ist nicht zu verwenden für Küchen- und Kantinenabfälle zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung
9008390024157 91202 77 g Küchen- und Kantinenabfälle gefährlich kontaminiert
9008390024164 91206 Baustellenabfälle (kein Bauschutt)
9008390024171 91206 77 g Baustellenabfälle (kein Bauschutt) gefährlich kontaminiert
9008390024188 91207 Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390024195 91207 77 g Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung gefährlich kontaminiert
9008390025840 91301 Gärrückstände aus der anaeroben Abfallbehandlung Abfallart ist nicht zu verwenden für Gärrückstände zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung
9008390025857 91301 77 g Gärrückstände aus der anaeroben Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390025864 91302 aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA
9008390025871 91302 77 g aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025888 91303 anaerob-aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA
9008390025895 91303 77 g anaerob-aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025901 91304 anorganische Sortierreste (zB Glas, Steine, Metall) aus der MBA
9008390025918 91304 77 g anorganische Sortierreste (zB Glas, Steine, Metall) aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025925 91305 Metallfraktion aus der Sortierung und Aufbereitung von Siedlungsabfällen (zB Schrott) aus der MBA
9008390025932 91305 77 g Metallfraktion aus der Sortierung und Aufbereitung von Siedlungsabfällen (zB Schrott) aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025949 91306 organische Sortierreste (zB Siebüberlauf, Holz) aus der Aufbereitung stammende Holzabfälle können bei Einhaltung der Vorgaben von Anlage 9, Kapitel 2.4 f) der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF. der Abfallart 17201 03 zugeordnet werden (zB Siebüberlauf (Holz) aus der Kompostierung)
9008390025956 91306 77 g organische Sortierreste (zB Siebüberlauf, Holz) gefährlich kontaminiert
9008390025963 91307 für die biologische Behandlung aufbereitete Fraktionen zur Beseitigung Abfallart ist nicht zu verwenden für aufbereitete Abfälle zur Kompostierung
9008390025970 91307 77 g für die biologische Behandlung aufbereitete Fraktionen zur Beseitigung gefährlich kontaminiert
9008390024218 91401 Sperrmüll
9008390024225 91401 77 g Sperrmüll gefährlich kontaminiert
9008390025987 91402 heizwertreiche Fraktion aus aufbereitetem Sperrmüll, nicht qualitätsgesichert
9008390025994 91402 77 g heizwertreiche Fraktion aus aufbereitetem Sperrmüll, nicht qualitätsgesichert gefährlich kontaminiert
9008390024249 91501 Straßenkehricht
9008390110461 91501 21 Straßenkehricht nur Einkehrsplitt als natürliche Gesteinskörnung 2016-01-01
9008390024256 91501 77 g Straßenkehricht gefährlich kontaminiert
9008390124062 91502 Bankettschälgut von Straßen 2022-01-01
9008390124079 91502 60 Bankettschälgut von Straßen gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan zulässig für Maßnahmen zur Bodenrekultivierung 2022-01-01
9008390124086 91502 77 g Bankettschälgut von Straßen gefährlich kontaminiert 2022-01-01
9008390024270 91601 Viktualienmarkt-Abfälle Materialien, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF. entsprechen
9008390024287 91601 77 g Viktualienmarkt-Abfälle gefährlich kontaminiert
9008390024300 91701 Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen aus der Aufbereitung stammende Holzabfälle können bei Einhaltung der Vorgaben von Anlage 9, Kapitel 2.4 f) der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF. der Abfallart 17201 02 zugeordnet werden.
9008390024317 91701 77 g Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen gefährlich kontaminiert
9008390024324 91702 Friedhofsabfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen
9008390024331 91702 77 g Friedhofsabfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen gefährlich kontaminiert
9008390024348 91703 Bioabfallkomposte für die Landwirtschaft 91705 77 g nicht nach Kompostverordnung hergestellt; zur Aufbringung sind die Bodenschutzregelungen der Bundesländer zu beachten; Ausgangsmaterialien entsprechend Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF
9008390026007 91704 Klärschlammkomposte für die Landwirtschaft 91705 77 g nicht nach Kompostverordnung hergestellt; zur Aufbringung sind die Bodenschutzregelungen der Bundesländer zu beachten; Ausgangsmaterialien entsprechend Anlage 1 Teil 1 und Teil 2 der Kompostverordnung idgF
9008390026014 91705 sonstige Komposte nicht nach Kompostverordnung hergestellt; zur Aufbringung sind die Bodenschutzregelungen der Bundesländer zu beachten; Ausgangsmaterialien entsprechend Anlage 1 Teil 1 und Teil 2 der Kompostverordnung idgF.
9008390026021 91705 77 g sonstige Komposte gefährlich kontaminiert
9008390026038 92101 Mischungen von Abfällen der Abfallgruppe 921, zur Kompostierung Mischungen der Abfallgruppe 921, die gemäß Kompostverordnung idgF. zur Kompostierung zulässig sind und keine tierischen Anteile enthalten einschließlich mit biogenen Abfällen verunreinigtes Papier gemäß der Verordnung BGBl. 68/1992 idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026045 92102 Mähgut, Laub aus Garten- und Grünflächenbereich oder aus Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; nur gering belastetes Material entsprechend Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026052 92103 Obst- und Gemüseabfälle, Blumen aus Garten- und Grünflächenbereich oder der Zubereitung von Nahrungsmitteln; auch Schnittblumen aus Blumenmärkten und Haushalten; Materialien, die nach der Kompostverordnung zur Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026069 92104 Rinde für die biologische Verwertung aus Garten- und Grünflächenbereich oder aus Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; nur lindanfreie Rinde (Grenzwert für den Verdachtsfall: 0,5 mg/kg TM); Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026076 92105 Holz aus Garten- und Grünflächenbereich oder aus Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; Baumschnitt, unbehandeltes Holz, Strauchschnitt, Häckselgut und Sägemehl von unbehandeltem Holz; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026083 92105 67 Holz Baum- und Strauchschnitt aus dem Garten- und Grünflächenbereich oder aus Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; Strauch- und Baumschnitt, auch geshreddert; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind. Informationen finden sich auch in der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF. in Anlage 9 Kapitel 2.4 f).
9008390026090 92105 68 Holz aus der Verarbeitung von unbehandeltem Holz aus dem Garten- und Grünflächenbereich oder aus Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; unbehandeltes Holz, Häckselgut, Hobelspäne, Sägemehl von ausschließlich mechanisch behandeltem Holz; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026106 92105 69 Holz Siebüberlauf zur Kompostierung von Material aus Strauch- und Baumschnitt, aus unbehandeltem Holz, Häckselgut, Hobelspänen und Sägemehl von ausschließlich mechanisch behandeltem Holz; aus dem Garten- und Grünflächenbereich oder aus Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026113 92106 Ernte- und Verarbeitungsrückstände aus der gewerblichen, landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten; Stroh, Getreidestaub, Spelze, Spelzenstaub, Reben, Ernterückstände; Rübenschnitzel, Rübenschwänze; Tabakabfälle; Rückstände aus der Tee- und Kaffeefabrikation; Vinasse- und Melasserückstände; verdorbene Futtermittel und Futtermittelreste pflanzlicher Herkunft; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026120 92107 pflanzliche Lebens- und Genussmittelreste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungs- und Genussmitteln; Tee- und Kaffeesud, Getreide, Teig, Hefe, sonstige pflanzliche Speisereste; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026137 92110 rein pflanzliche Press- und Filterrückstände der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion auch unbelastete Schlämme aus der getrennten Prozessabwassererfassung (zB Stärkeschlamm, Schlamm aus der Tabakverarbeitung, Trub und Schlamm aus Brauereien, Schlamm aus der Weinbereitung, Schlamm aus Brennereien); Trester, Kerne, Schalen, Schrote, Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen oder Pressrückstände (zB von Ölmühlen, Treber), Filtrationskieselgur; Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026144 92111 verdorbenes Saatgut nur ungebeiztes Saatgut; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026151 92115 Unterwasserpflanzen zB Algen; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026168 92116 Friedhofsabfälle Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026175 92117 Mycele Bakterienbiomasse und Pilzmycel aus der pharmazeutischen Industrie, sofern für die Anwendung in der ökologischen Landwirtschaft zugelassen; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026182 92118 biologisch abbaubare Verpackungen nicht chemisch veränderte Verpackungsmaterialien und „Warenreste” ausschließlich natürlichen Ursprungs aus nachwachsenden Rohstoffen; zB Holzfasern, Baumwollfasern, Jute entsprechend Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026199 92120 Gärrückstände der Abfallgruppe 921 aus der anaeroben Behandlung Faulwasser oder Faulschlamm; ausschließlich aus Einsatzstoffen der Abfallgruppe 921; es ist sicherzustellen, dass nur die genannten Ausgangsmaterialien zur Vergärung eingesetzt wurden; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026205 92121 Speiseöle und -fette, Fettabscheiderinhalte, rein pflanzlich zur Vergärung; auch gebrauchtes Öl oder Fett, sofern ausgeschlossen werden kann, dass tierische Anteile vorhanden sind; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026212 92122 Schlamm aus der Speisefett und -ölproduktion ausschließlich pflanzlicher Herkunft zur Vergärung; auch Zentrifugenschlamm; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026229 92123 Silosickersaft aus der landwirtschaftlichen Erzeugung von Silagefutter; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390124093 92130 g Glycerinphase aus der Veresterung pflanzlicher Öle und Fette 92132 zur Vergärung; aus der Raps- und pflanzlichen Altspeiseöl-Veresterung (Rapsölmethylester - RME, Altspeisefettmethylester - AME); Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind. 2022-01-01
9008390026243 92131 Destillationsrückstände aus der Rapsölmethylester-Herstellung zur Vergärung; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390124109 92132 Rohglycerin aus der Veresterung pflanzlicher Öle und Fette 92130 g zur Vergärung; aus der Raps- und pflanzlichen Altspeiseöl-Veresterung (Rapsölmethylester - RME, Altspeisefettmethylester - AME); Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind. 2022-01-01
9008390026250 92150 Mischungen von Abfällen der Abfallgruppe 921, ausgenommen Schlüssel-Nummer 92130 g Glycerinphase, zur Vergärung Mischungen der Abfallgruppe 921, die keine tierischen Anteile enthalten; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026267 92199 aufbereitete Abfälle gemäß Kompostverordnung idgF ohne tierische Anteile zur Kompostierung aufbereitetes Material ausschließlich aus Mischungen der Abfallgruppe 921; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind.
9008390026274 92201 kommunale Qualitätsklärschlämme Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Qualitätsklärschlammkompost gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026281 92202 gering belastete Schlämme aus der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie ausschließlich pflanzlicher Herkunft Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Qualitätsklärschlammkompost gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026298 92203 gering belastete Pressfilter-, Extraktions- und Ölsaatenrückstände der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie ausschließlich pflanzlicher Herkunft Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026304 92205 Bleicherde Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026311 92208 Kakaoschalen auch Rückstände aus der Kakaofabrikation; Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026328 92210 chemisch modifizierte Verpackungsmaterialien und „Warenreste“, biologisch abbaubar Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026335 92211 Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung der Abfallgruppen 921 und 922 es ist sicherzustellen, dass nur die genannten Ausgangsmaterialien zur Vergärung eingesetzt wurden; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026342 92212 kommunale Klärschlämme Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Kompost aus Klärschlamm gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind.
9008390026359 92301 Gesteinsmehl Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 4 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung als Zuschlagstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind.
9008390124116 92302 Calciumcarbonatabfälle 92305 g Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF als Zuschlagstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind. Carbonationskalk aus der Zuckerindustrie oder andere Kalkabfälle, sofern sie keine gefährlichen Eigenschaften aufweisen. 2022-01-01
9008390026373 92303 Pflanzenasche soweit nach Kompostverordnung idgF zulässig; eine Mischung aus Rost- und Flugasche ist der Spezifizierung Flugasche zuzuordnen; Materialien, die nach der Kompostverordnung als Zuschlagstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Kohlenasche die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390026380 92303 71 Pflanzenasche Pflanzen-Rostaschen Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 4 der Kompostverordnung idgF; keine Feinstflugasche; Materialien, die nach der Kompostverordnung als Zuschlagstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind.
9008390026397 92303 73 Pflanzenasche Pflanzen-Flugaschen Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 4 der Kompostverordnung idgF; keine Feinstflugasche; Materialien, die nach der Kompostverordnung als Zuschlagstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind.
9008390026403 92304 Erde Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 4 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung als Zuschlagstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind.
9008390124123 92305 g Kalkabfälle (Calciumoxid,- hydroxid) 92302 zB Düngekalkabfälle, Ätzkalkabfälle. Diese Kalkabfälle dürfen als Zuschlagsstoffe für die Kompostierung ausschließlich die gefahrenrelevanten Eigenschaften HP4 reizend, HP5 STOT einmalig 3 und HP14 gewässergefährdend aufgrund des Gehalts an alkalischen Stoffen aufweisen; beispielsweise Düngekalk, Ätzkalk; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. als Zuschlagsstoff für die Herstellung von Qualitätskompost und Kompost geeignet sind. 2022-01-01
9008390024072 92401 Mischungen von Abfällen der Abfallgruppen 924 und 921, die tierische Anteile enthalten, zur Kompostierung Mischungen, die zur Kompostierung gemäß Kompostverordnung idgF geeignet sind; auch zu verwenden für die Anlieferung gemischter Fraktionen über die kommunale Sammlung, bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass tierische Anteile vorhanden sind; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026410 92402 Küchen- und Speiseabfälle, die tierische Speisereste enthalten Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. aus Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen einschließlich Groß- und Haushaltsküchen stammenden Speisereste; unabhängig vom Sammelsystem, durch welches die Abholung erfolgt – nicht Material von Beförderungsmitteln aus grenzüberschreitendem Verkehr; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026427 92403 Speiseöle und -fette, Fettabscheiderinhalte, tierisch oder tierische Anteile enthaltend zur Vergärung; geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; auch gebrauchtes pflanzliches Öl oder Fett, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass tierische Anteile enthalten sind; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026434 92404 ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, sofern keine gesetzlichen Regelungen der Verwertung entgegenstehen; keine Schlachtabfälle; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026441 92405 Eierschalen geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026458 92406 Pressfilterrückstände aus getrennter Prozessabwassererfassung der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie mit tierischen Anteilen auch unbelastete Schlämme aus der getrennten Prozessabwassererfassung; Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF.; Schlämme aus der Verarbeitung von tierischem Eiweiß gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. zur Futtermittelerzeugung; bei Schlämmen aus Schlachthöfen (geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte in der jeweils geltenden Fassung); ausschließlich die Fraktion kleiner als 6 mm; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026465 92408 Horn-, Huf-, Haar- und Federabfälle Materialien gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF; ohne anhaftende Fleischteile; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026472 92409 Panseninhalt Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026489 92410 Fest- und Flüssigmist/ökologischer Landbau Fest- und Flüssigmist; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026496 92420 Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Ausgangsmaterialien der Abfallgruppen 921 und 924 mit tierischen Anteilen Faulwasser oder Faulschlamm; ausschließlich aus Einsatzstoffen der Abfallgruppen 921 und 924; es ist sicherzustellen, dass nur die genannten Ausgangsmaterialien zur Vergärung eingesetzt wurden; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026502 92425 Molkereiabfälle zur Vergärung; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026519 92426 Rohmilch zur Vergärung; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, zB Hemmstoffmilch; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026526 92450 Mischungen von Abfällen der Abfallgruppen 924 und 921, die tierische Anteile enthalten, zur Vergärung auch zu verwenden für die Anlieferung gemischter Fraktionen über die kommunale Sammlung, bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass tierische Anteile vorhanden sind; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390124130 92451 Rohglycerin aus der Veresterung tierischer Öle und Fette 92452 g Rohglycerin aus der Veresterung tierischer Fette und aus der Veresterung von Gemischen pflanzlicher und tierischer Fette; Materialien der Verordnung über tierische Nebenprodukte sind entsprechend dieser Verordnung zu behandeln. 2022-01-01
9008390124147 92452 g Glycerinphase aus der Veresterung tierischer Öle und Fette 92451 Glycerinphase aus der Veresterung tierischer Fette und aus der Veresterung von Gemischen pflanzlicher und tierischer Fette; SN auch für Rohglycerin tierischer Herkunft mit gefährlichen Eigenschaften (zB erhöhter Methanolgehalt); Materialien der Verordnung über tierische Nebenprodukte sind entsprechend dieser Verordnung zu behandeln. 2022-01-01
9008390026533 92499 aufbereitete Abfälle gemäß Kompostverordnung idgF zur Kompostierung aufbereitetes Material aus Mischungen der Abfallgruppen 921 und 924; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026540 92501 gering belastete Schlämme aus der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie tierischer Herkunft Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Qualitätsklärschlammkompost gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026557 92502 Fest- und Flüssigmist aus Bereichen, die nicht im Rahmen der ökologischen Landwirtschaft zugelassen sind; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026564 92503 Gelatinerückstände Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte iidgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026571 92504 „Flotat”-Schlamm, Pressfilterrückstände von Mast- und Schlachtbetrieben, für Qualitätsklärschlammkompost Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Qualitätsklärschlammkompost gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF.; kein Material der Kategorie 1 gemäß der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026588 92506 Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Ausgangsmaterialien der Abfallgruppen 921, 922, 924 und 925 mit tierischen Anteilen Faulwasser oder Faulschlamm; ausschließlich aus Einsatzstoffen der Abfallgruppen 921, 922, 924 und 925; es ist sicherzustellen, dass nur die genannten Ausgangsmaterialien zur Vergärung eingesetzt wurden; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026595 92510 Schlachtabfälle und Nebenprodukte, zur Vergärung Innereien, Tierfett, Blut, Fischabfälle, Geflügelabfälle, Schlachtkörperteile, Fleisch- und Hautreste, Därme; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; kein Material der Kategorie 1 gemäß der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026601 92511 Abfälle von Häuten und Fellen, zur Vergärung Leimleder, Rohspalt, Gelatinespalt; ausschließlich aus chromfreier Verarbeitung; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390024386 94101 Sedimentationsschlamm
9008390024393 94101 77 g Sedimentationsschlamm gefährlich kontaminiert
9008390024409 94102 Schlamm aus der Wasserenthärtung
9008390024416 94102 77 g Schlamm aus der Wasserenthärtung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024423 94102 91 Schlamm aus der Wasserenthärtung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024430 94103 Schlamm aus der Eisenfällung
9008390024447 94103 77 g Schlamm aus der Eisenfällung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024454 94103 91 Schlamm aus der Eisenfällung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024461 94104 Schlamm aus der Manganfällung
9008390024478 94104 77 g Schlamm aus der Manganfällung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024485 94104 91 Schlamm aus der Manganfällung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024492 94105 Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung
9008390024508 94105 77 g Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024515 94105 91 Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024522 94106 Schlamm aus der Dampfkesselreinigung
9008390024539 94106 77 g Schlamm aus der Dampfkesselreinigung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024546 94106 91 Schlamm aus der Dampfkesselreinigung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024553 94107 Kesselabschlamm
9008390024560 94107 77 g Kesselabschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024577 94107 91 Kesselabschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024591 94301 Vorklärschlamm
9008390024607 94301 77 g Vorklärschlamm gefährlich kontaminiert
9008390024614 94302 Überschussschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung
9008390024621 94302 77 g Überschussschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390024638 94303 Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und Sammelgruben
9008390024645 94303 77 g Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und Sammelgruben gefährlich kontaminiert
9008390024669 94501 anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm) 94801 g Abfallart nicht zu verwenden für Schlamm zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgF; Klärschlämme gelten nicht als gefährlich gemäß HP14, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist
9008390024676 94502 aerob stabilisierter Schlamm 94801 g Abfallart nicht zu verwenden für Schlamm zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgF; Klärschlämme gelten nicht als gefährlich gemäß HP14, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist
9008390024690 94701 Rechengut
9008390024706 94701 77 g Rechengut gefährlich kontaminiert
9008390024713 94702 Rückstände aus der Kanalreinigung
9008390024720 94702 77 g Rückstände aus der Kanalreinigung gefährlich kontaminiert
9008390024737 94704 Sandfanginhalte
9008390024744 94704 77 g Sandfanginhalte gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024751 94704 91 Sandfanginhalte verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024768 94705 Inhalte aus Fettfängen
9008390024775 94705 77 g Inhalte aus Fettfängen gefährlich kontaminiert
9008390024799 94801 g Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen 94804 diese Abfallart ist zuzuordnen soweit der Schlamm nicht in anderen Positionen enthalten ist (zB für Schlämme aus der chem./phys. Behandlung)
9008390024805 94801 91 g Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390024812 94802 Schlamm aus der mechanischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung 94801 g Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist; auch zur Herstellung von Müllkompost gemäß Kompostverordnung; nur wenn der Abfall mit anderen gefährlichen Stoffen kontaminiert ist, ist die Abfallart 94801 g zu verwenden.
9008390024829 94802 91 Schlamm aus der mechanischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 94801 91 g
9008390024836 94803 Schlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung 94801 g Klärschlämme gelten als nicht gefährlich gemäß HP14, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme; Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist. Nur wenn der Abfall mit anderen gefährlichen Stoffen kontaminiert ist, ist die Abfallart 94801 g zu verwenden.
9008390010006 94804 Schlamm aus der Abwasserbehandlung, ohne gefährliche Inhaltsstoffe 94801 g soweit er nicht in anderen Positionen enthalten ist; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme aus der Abwasserbehandlung; Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist; diese Abfallart ist nicht zu verwenden für Schlamm zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung; Klärschlämme gelten als nicht gefährlich nach HP14 gewässergefährdend, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen
9008390026618 94804 91 Schlamm aus der Abwasserbehandlung, ohne gefährliche Inhaltsstoffe verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 94801 91 g
9008390024850 94901 Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut)
9008390024867 94901 77 g Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut) gefährlich kontaminiert
9008390024874 94902 Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken Wird Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken zu einem Holzbrennstoff aufbereitet, und werden von dem aufbereiteten Abfall die Vorgaben von Anlage 9, Kapitel 2.4 lit. f der AVV eingehalten, so kann dieser Abfall der SN 17201 02 zugeordnet werden.
9008390024881 94902 77 g Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken gefährlich kontaminiert
9008390024911 95101 Fäkalien
9008390024928 95101 77 g Fäkalien gefährlich kontaminiert
9008390026625 95201 Abwasser aus der aeroben Abfallbehandlung
9008390026632 95201 77 g Abwasser aus der aeroben Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390026649 95202 Abwasser aus der anaeroben Abfallbehandlung
9008390026656 95202 77 g Abwasser aus der anaeroben Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390024959 95301 g Deponiesickerwasser, mit gefährlichen Inhaltsstoffen 95302
9008390024942 95302 Deponiesickerwasser ohne gefährliche Inhaltsstoffe 95301 g Wenn die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 15 (Schadstoffe inklusive POPs) nicht erfüllt ist, ist auch HP14 gewässergefährdend nicht erfüllt, da die Beurteilung von HP 14 implizit in HP 15 enthalten ist. Die anderen HP-Kriterien sind zu bewerten
9008390024973 95401 Wasch- und Prozesswässer
9008390024980 95401 77 g Wasch- und Prozesswässer gefährlich kontaminiert
9008390024997 95402 Wasser aus Nassentschlackung
9008390025000 95402 77 g Wasser aus Nassentschlackung gefährlich kontaminiert
9008390025017 95403 g Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung aus Großfeuerungsanlagen 95404 auch sonstige Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung aus Feuerungsanlagen einschließlich (rußhaltige) Kaminreinigungsrückstände
9008390025031 95403 91 g Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung aus Großfeuerungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390025024 95404 Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 95403 g
9008390026663 95404 91 Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 95403 91 g
9008390025062 97101 gn Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen können, zB mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall gemäß ÖNORM S 2104 „Abfälle aus dem medizinischen Bereich“, ausgegeben am 1. April 2020
9008390025079 97102 desinfizierte Abfälle, außer gefährliche Abfälle
9008390025086 97102 77 g desinfizierte Abfälle, außer gefährliche Abfälle gefährlich kontaminiert
9008390025093 97103 Körperteile und Organabfälle die Vorschriften des jeweiligen Leichenbestattungsgesetzes sind zu beachten
9008390025109 97103 77 g Körperteile und Organabfälle gefährlich kontaminiert
9008390025116 97104 Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, gemäß ÖNORM S 2104
9008390025123 97104 77 g Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, gemäß ÖNORM S 2104 gefährlich kontaminiert
9008390025130 97105 Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie Lanzetten, Skalpelle u. dgl., gemäß ÖNORM S 2104
9008390025147 97105 77 g Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie Lanzetten, Skalpelle u. dgl., gemäß ÖNORM S 2104 gefährlich kontaminiert
9008390025178 99102 Moorschlamm und Heilerde
9008390025185 99102 77 g Moorschlamm und Heilerde gefährlich kontaminiert